Vernehmlassung zur Teilrevision der Wohnbauförderungsverordnung
Medienmitteilung 20.09.2024
Der Regierungsrat schlägt Anpassungen bei der Wohnbauförderungsverordnung vor – und schickt diese in die Vernehmlassung. Mit den Anpassungen wird den veränderten Rahmenbedingungen und dem verstärkten Bedürfnis nach ressourcenschonendem Bauen Rechnung getragen. Zudem soll es auch kinderlosen Paaren mit geringem Einkommen und Vermögen ermöglicht werden, von subventionierten Wohnungen zu profitieren.
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Gemäss Gesetz über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung fördern der Kanton und die Gemeinden die Bereitstellung von preisgünstigen Mietwohnungen für Personen mit geringem Einkommen und Vermögen, soweit ein Mangel besteht. Der Regierungsrat legt durch Verordnung insbesondere das Verfahren, die Bedingungen für die Gewährung und den Umfang der staatlichen Leistungen fest. Die aktuelle Wohnbauförderungsverordnung ist seit 1. Juli 2005 in Kraft und wurde 2009 einer grösseren Teilrevision unterzogen.
Einfachere Verfahren
Seither haben sich die Rahmenbedingungen im Wohnungsbau und die Bedürfnisse stark verändert – namentlich gestiegene Landpreise, Mehrkosten bei Hochhäusern, die ausserordentliche Teuerung als Folge erhöhter gesetzlicher Anforderungen an Wohnbauten sowie der Wunsch nach ressourcenschonendem Bauen und nach Vereinfachungen beim Verfahren.
Im Zusammenhang mit dem ressourcenschonenden Bauen besteht ein Bedarf nach kleineren Mindestwohnflächen pro Wohnungsgrösse. Dazu werden im Entwurf die mögliche Zimmerzahl sowie die Flächenvorgaben angepasst. Berücksichtigt werden mit der vorliegenden Revision auch die gestiegenen Landpreise sowie die Mehrkosten bei Hochhäusern gegenüber Flachbauten. Damit wird die Förderung von Wohnungen auch in Hochhäusern ermöglicht. Zudem werden auch Paaren mit geringem Einkommen und Vermögen mehr Möglichkeiten eingeräumt, von subventionierten Wohnungen zu profitieren. Schliesslich sind Vereinfachungen des Verfahrens bei baulichen Änderungen mit wertvermehrenden Investitionen vorgesehen. «Die kantonalen Wohnbauförderungsdarlehen werden an aktuelle Bedürfnisse angepasst. Damit kann die vom Regierungsrat vorgeschlagene Verdoppelung der Mittel noch gezielter und effektiver eingesetzt werden», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.
Das Vernehmlassungsverfahren wurde heute gestartet und dauert drei Monate. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter zh.ch/vernehmlassungen, Stichwort «Änderung Wohnbauförderungsverordnung (WBFV)», aufgeschaltet.
Stärkung der Wohnbauförderung mit Gegenvorschlag
Der Regierungsrat will den preisgünstigen Wohnraum rasch und effektiv fördern. Er stellt der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich», die ein Vorkaufsrecht für Gemeinden einführen will, einen Gegenvorschlag gegenüber (vgl. Medienmitteilung vom 5. Juli 2024). So soll der Rahmenkredit für die Darlehen der kantonalen Wohnbauförderung von heute 180 Mio. auf neu 360 Mio. Franken erhöht werden. Da die Gewährung der kantonalen Darlehen eine gleich hohe Mitfinanzierung auf kommunaler Ebene voraussetzt, wird damit ein Potential von 720 Mio. Franken geschaffen. Damit können mehr Wohnungen gefördert und eine höhere Darlehenssumme pro Objekt gewährt werden. Letzteres wird über eine neuerliche Anpassung der Wohnbauförderungsverordnung mit einer Erhöhung der Obergrenze der Wohnbauförderungsdarlehen von aktuell 20 auf 25 Prozent der Gesamtinvestitionskosten erreicht.