Stromversorgung stärken mit Solardächern und Saisonspeichern
Medienmitteilung 23.08.2024
Eine Vorgabe zur Ausrüstung grosser Dächer mit Solaranlagen und ein neuer Förderfonds für saisonale Energiespeicherung: Damit will der Regierungsrat die erneuerbare Stromproduktion im Kanton Zürich steigern und einen Beitrag zur Versorgungssicherheit insbesondere im Winter leisten. Die entsprechende Gesetzesrevision geht nun bis Ende November in die Vernehmlassung.
Für eine sichere Stromversorgung in der Schweiz und um das Ziel Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen, muss die Stromproduktion aus lokalen erneuerbaren Energien rasch und deutlich ausgebaut werden. Gleichzeitig braucht es Lösungen, damit wir künftig im Sommer überschüssigen Strom für die kritischen Wintermonate speichern und so die Abhängigkeit vom Ausland reduzieren können. Mit einer Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes will der Regierungsrat einen Beitrag zu beidem leisten.
Vorgabe zur Ausrüstung grosser Dächer mit Solaranlagen
Im Kanton Zürich bergen Solaranlagen auf Dächern das grösste Potenzial zur Produktion von erneuerbarem Strom. Würden auf allen geeigneten Dächern im Kanton Solaranlagen installiert, könnten damit jährlich rund 6 Terawattstunden Strom produziert werden. Das entspricht knapp zwei Dritteln des kantonalen Stromverbrauchs. Auf 20 Prozent der Dächer liegt rund 60 Prozent des Potenzials. Um dieses Potenzial noch besser auszuschöpfen, sieht der Regierungsrat eine Vorgabe zur Ausrüstung grosser Dächer mit Solaranlagen vor. Geeignete Dächer, die grösser sind als 300 m2 sollen künftig vollflächig zur Stromerzeugung genutzt werden. Die Pflicht soll für Neubauten und bestehende Gebäude gelten. Bei Letzteren muss die Solaranlage bei einer Dachsanierung oder bis spätestens 2040 erstellt werden. Die Vorgabe gilt nur, wenn die Solaranlage über die gesamte Lebensdauer wirtschaftlich ist.
Bereits heute müssen alle Neubauten einen Teil ihres Energieverbrauchs selbst erzeugen, in der Regel mit Solaranlagen. Diese Vorgabe soll angepasst werden, damit die Dachflächen noch besser ausgenutzt werden.
Technologien zur saisonalen Energiespeicherung marktreif machen
Solaranlagen produzieren drei Viertel des Stroms im Sommerhalbjahr. Um die Stromversorgung im Winter zu sichern, braucht es nebst anderen Energiequellen wie Wasser, Wind, Biomasse oder Geothermie auch Lösungen für die saisonale Energiespeicherung. Verschiedene Speichertechnologien sind bereits vorhanden, aber meist noch nicht marktreif. Mit einem Förderfonds will der Regierungsrat einen Beitrag leisten, dass sich diese Technologien in Richtung Marktreife entwickeln können. Die Umsetzung der Speicherförderung will der Regierungsrat den Stromnetzbetreibern übertragen. Sie sollen sich dafür zusammenschliessen. Der Förderfonds soll durch eine Abgabe von höchstens 0,5 Rappen pro Kilowattstunde bezogenen Stroms geäufnet werden. Damit könnten bis zu 45 Mio. Franken pro Jahr in den Förderfonds fliessen; der Stromtarif würde sich für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher um rund 2 Prozent erhöhen. Als Förderinstrumente sind zum einen wettbewerbliche Ausschreibungen vorgesehen. Damit sollen jene Projekte und Programme gefördert werden, die durch Speicherung am meisten Winterstrom pro Förderfranken liefern. Zum anderen soll der Fonds Projekte und Anlagen mit neuartigen Technologien zur saisonalen Speicherung unterstützen, die sich noch in Entwicklung befinden.
Vernehmlassung bis Ende November
Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Energiegesetzes dauert bis zum 30. November. Gegenstand der Vernehmlassung ist auch eine Vorlage der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrates. Sie will die Solarpflicht bei Neubauten auf Fassaden ausweiten. Für bestehende Bauten mit geeigneten Dachflächen verlangt sie unabhängig von der Grösse eine Nachrüstung mit Solaranlagen innert 10 bis 15 Jahren. Zudem sollen auch grössere Parkplätze innert 10 Jahren mit Solaranlagen ausgerüstet werden.