Regierungsrat rechnet in Budgetentwurf 2025 mit einer roten Null
Medienmitteilung 30.08.2024
Der Budgetentwurf das Kantons Zürich sieht ein Defizit von 37 Mio. Franken vor, was knapp 0,2 Prozent des Aufwands entspricht. Der Ausblick in der Finanzplanung wird durch das Bevölkerungswachstum und den Ausbau der Infrastruktur geprägt. Durch Massnahmen in der Erfolgsrechnung und einer umfassenden Investitionspriorisierung konnte der Schuldenzuwachs gegenüber der letztjährigen Planung mehr als halbiert werden.
Das erwartete Defizit verbessert sich gegenüber dem Vorjahr um 152 Mio. Franken. Der Regierungsrat geht aufgrund der Wirtschaftslage von höheren Steuererträgen aus. Diese Annahmen stützen sich wie üblich auf das jährliche Hearing der Finanzdirektion mit Prognoseexperten. Positiv wirkt sich zudem eine pauschale Budgetverbesserung zur Abbildung erwarteter Kreditreste aus. Der Regierungsrat führt damit im Sinne der Transparenz und Budgetgenauigkeit eine Praxis fort, die er in der letztjährigen Finanzplanung erstmals gemäss den Beschlüssen des Kantonsrates in den Budgetdebatten der vergangenen Jahre eingeführt hat. Zur Verbesserung tragen auch die höheren Beiträge der finanzstarken Städte und Gemeinden im kantonalen Finanzausgleich bei. Negativ wirken sich die höheren Ausgaben für Betreuungskosten und für die Verbilligung der Krankenkassenprämien aus.
Weiterhin hohe Investitionen
Der Budgetentwurf für 2025 sieht weiterhin hohe Investitionsausgaben von knapp 1,3 Mrd. Franken vor. Über die ganze Planungsperiode bis 2028 liegen sie bei 5,1 Mrd. Franken. Der Regierungsrat hat auf diese Finanzplanung das gesamte Investitionsportfolio einer umfassenden und herausfordernden Priorisierung unterzogen. Darunter befanden sich auch Projekte des Tief- und des Hochbaus sowie des öffentlichen Verkehrs. Seit Längerem hatte sich gezeigt, dass der Kanton seine Investitionen nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren kann. 2023 musste er sich zur Finanzierung der Investitionen erstmals seit acht Jahren zusätzlich verschulden, und zwar um 359 Mio. Franken.
Für die ersten zwei Planjahre wurden die meisten Vorhaben von der Priorisierung ausgenommen. Sie sind schon weit fortgeschritten oder aus Sicherheitsgründen notwendig. Die Priorisierung setzt somit ab 2027 ein. Ihr Ziel ist die Verhinderung eines weiteren Schuldenaufbaus. Nicht berücksichtigte Projekte werden im Sinne eines Investitionsschutzes nicht gestoppt. Es werden insbesondere Alternativen zur Finanzierung oder für eine günstigere Erstellung evaluiert, beispielsweise der vermehrte Einsatz von Provisorien. Zudem werden die Vorhaben in der kommenden Planungsrunde neu beurteilt. Mit der Investitionspriorisierung verfügt der Kanton über ein Instrument zur mittel- bis langfristigen Steuerung des Investitionsvolumens.
Starker Schuldenzuwachs abgebremst
Die Nettoschulden steigen bis 2028 gemäss Planung auf 6,4 Mrd. Franken. Das Wachstum um insgesamt 1,5 Mrd. Franken ist nach Einschätzung des Regierungsrates weiterhin zu hoch. Immerhin konnte der Betrag gegenüber der Vorjahresplanung um die Hälfte reduziert werden. Damals war eine Neuverschuldung von 3,1 Mrd. Franken eingeplant.
Die finanzpolitische Lage bleibt somit insgesamt herausfordernd. Trotz der Verkleinerung der Defizite in der Erfolgs- und Finanzierungsrechnung braucht es weitere Anstrengungen zur Stabilisierung des Staatshaushalts. Hierzu gehört die Verhinderung weiterer Mittelverschiebungen vom Kanton zu den Städten und Gemeinden. Die jüngsten Verschiebungen belasten den kantonalen Haushalt mit 278 Mio. Franken oder rund vier Steuerfussprozenten. Die Städte und Gemeinden verfügen mit der Grundstückgewinnsteuer über eine Ertragsquelle, deren Erträge sich von 2008 bis 2023 mehr als verdreifacht haben und zu 100 Prozent bei ihnen anfallen. Eine Beteiligung des Kantons an diesen Erträgen ist zu prüfen. Ein finanziell solid aufgestellter Kanton, der über genügend Handlungsspielraum für seine Investitionen und für künftige Krisen verfügt, liegt auch im Interesse der Städte und Gemeinden.