Einst straffällige Jugendliche machen Berufsabschlüsse
Medienmitteilung 30.08.2024
Diesen Sommer haben 13 einst straffällige Jugendliche und junge Erwachsene im Massnahmenvollzug im Kanton Zürich erfolgreich Berufsausbildungen abgeschlossen.
Unter dem Dach der Direktion der Justiz und des Innern haben in den zurückliegenden Wochen insgesamt 13 straffällig gewordene Jugendliche erfolgreich ihre mehrjährigen Berufsausbildungen abgeschlossen. Bei acht angehenden Berufsleuten handelt es sich um junge Männer, die durch die Zürcher Jugendanwaltschaften in verschiedenen Institutionen platziert worden waren. Zusätzliche erreichten fünf junge Männer ihre Berufsabschlüsse im kantonseigenen Massnahmenzentrum Uitikon (MZU), einer Hauptabteilung des Amtes für Justizvollzug und Wiedereingliederung.
Die Jugendlichen und jungen Männer haben die Qualifikationsverfahren in folgenden Berufen erreicht: Lackierassistent (EBA), Carrosseriespengler (EFZ), Automobil-Assistent (EBA), Logistiker (EFZ), Küchenangestellter (EBA), Gartenbauer (EBA), Metallbaupraktiker (EBA), Mechanikpraktiker (EBA), Schreiner (EFZ), Schreinerpraktiker (EBA), Metallbaupraktiker (EBA), Malerpraktiker (EBA).
Die zuständige Justizdirektorin Jacqueline Fehr sagt dazu: «Es ist beeindruckend, was diese zum Teil schwer belasteten jungen Menschen leisten. Durch die Arbeit am Delikt, an der Person und durch die Unterstützung verschiedener Fachpersonen fassen sie wieder Fuss im Leben und werden zu selbstverantwortlichen Mitgliedern der Gesellschaft.» Für die Wiedereingliederung und Integration von einst straffälligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist ein erfolgreicher Lehrabschluss von grösster Bedeutung. Eine abgerundete Berufsidentität stabilisiert, vermittelt Perspektiven und das Gefühl der Zugehörigkeit zur Gesellschaft und sie wirkt sich positiv auf eine deliktfreie Zukunft der jungen Menschen aus.
Solche Erfolge sind möglich, weil das schweizerische Jugendstrafrecht, insbesondere die Schutzmassnahmen, auf die Erziehung und Sozialintegration von jugendlichen Straftätern und Straftäterinnen ausgerichtet ist. Jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen, ist ein wesentliches, im Gesetz verankertes Vollzugziel. Wesentlichen Anteil an der erfolgreichen beruflichen Integration von Jugendlichen haben die Mitarbeitenden der Institutionen, welche mit den Jugendlichen tagtäglich auch in herausfordernden Situationen in Beziehung stehen und so Entwicklung und Nachreifung ermöglichen.