Strafverfahren gegen B.K.: Haftentlassung unter Auflage von Ersatzmassnahmen

Im Zusammenhang mit einem laufenden Strafverfahren ersuchte die Verteidigung von B.K. um Entlassung ihres Klienten aus der Untersuchungshaft. Das Zwangsmassnahmengericht des Bezirksgerichts Zürich hat heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft B.K. unter Auflage mehrerer Ersatzmassnahmen aus der Untersuchungshaft entlassen.

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich führt gegen B.K. seit Januar 2024 ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit. Hinzu kam im Mai 2024 der Vorwurf der Körperverletzung zum Nachteil des in den Medien bekanntgewordenen Mannes mit dem Pseudonym «Skorp808». Das Zwangsmassnahmengericht des Bezirksgerichts Zürich versetzte B.K. mit Entscheid vom 4. Mai 2024 in Untersuchungshaft.

Haftentlassungsgesuch der Verteidigung von B.K.

Die Verteidigung von B.K. hat nun um Entlassung ihres Klienten aus der Untersuchungshaft ersucht und unterbreitete der Staatsanwaltschaft verschiedene Ersatzmassnahmen, mit welchen der Wiederholungsgefahr für neue Straftaten begegnet werden soll. Die Auflagen umfassen eine psychologische Therapie und eine sozialpädagogische Begleitung sowie ein Kontakt- und Rayonverbot zum erwähnten Kontrahenten. Die zuständigen Betreuenden sind verpflichtet, die Staatsanwaltschaft zu informieren, sollte sich B.K. nicht an die Auflagen halten.

Zwangsmassnahmengericht stimmt Haftentlassung zu und genehmigt Ersatzmassnahmen

Die Strafprozessordnung fordert von den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten, im Rahmen von Haftverfahren immer auch mildere Massnahmen an Stelle der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft zu prüfen. Die Staatsanwaltschaft erachtet die vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen als sinnvolle und vertretbare Auflagen. Daher hat sie dem Zwangsmassnahmengericht Zürich am 22. Juli 2024 die Entlassung von B.K. aus der Untersuchungshaft unter Auflage der beschriebenen Ersatzmassnahmen beantragt. Das Zwangsmassnahmengericht des Bezirksgerichts Zürich hat mit Verfügung vom 23. Juli 2024 dem staatsanwaltschaftlichen Antrag entsprochen, so dass B.K. heute auf freien Fuss gesetzt werden konnte.

Über den Abschluss des eingangs erwähnten laufenden Verfahrens wird die Staatsanwaltschaft zu gegebener Zeit informieren. Wann es in den beiden am Obergericht des Kantons Zürich hängigen Strafverfahren gegen B.K. zu den Berufungsverhandlungen kommen wird, ist noch offen.

Über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus wird die Staatsanwaltschaft wegen des laufenden Verfahrens keine weiteren Informationen bekanntgeben und auch keine Interviews bzw. O-Töne geben. Was die beiden vor Obergericht hängigen Strafverfahren betrifft, verweisen wir auf die Medienmitteilungen der Staatsanwaltschaft vom 17. April 2019 und vom 12. April 2023.

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