Japankäfer in Kloten: Käferflug hat begonnen – ab sofort gelten zusätzliche Massnahmen

In Kloten ist ein erster Japankäfer in einer Überwachungsfalle gefunden worden. Mit dem Beginn der Flugzeit des gebietsfremden Schädlings gilt in der Stadt Kloten deshalb ab sofort ein Bewässerungsverbot für Rasen und Grünflächen. Zudem darf kein Pflanzenmaterial aus Kloten hinaustransportiert werden. Letzteres gilt auch für die umliegende Pufferzone.

In Kloten wurde im vergangenen Sommer ein Befall des Japankäfers entdeckt – die erste und bisher einzige Population dieses gebietsfremden Schädlings nördlich der Alpen in Europa. Um die Entwicklung der Population zu überwachen, stehen seit Mai Überwachungsfallen in Kloten, den umliegenden Gemeinden sowie im Rest des Kantons. In einer Überwachungsfalle bei der Sportanlage Stighag in Kloten wurde nun ein erster Japankäfer gefunden.

Ab sofort gilt: Bewässerungsverbot und kein Wegtransport von Grüngut

Die Flugzeit der Japankäfer hat somit wieder begonnen. In dieser Lebensphase fliegen die Käfer aus dem Boden aus, fressen sich an über 400 Pflanzenarten satt und paaren sich. Die Weibchen legen danach ihre Eier im Boden ab. Dafür bevorzugen sie feuchte Wiesen oder Rasen. Deshalb ist es im ganzen Stadtgebiet von Kloten ab sofort verboten, Rasen und mit Gras bewachsene Grünflächen zu bewässern. Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen bleibt erlaubt, wenn in den Töpfen und den Beeten keine Gräser wachsen. Das Bewässerungsverbot gilt bis Ende September.

Verbreitung durch Pflanzen- und Bodenmaterial vorbeugen

Japankäfer können bei Gartenarbeiten ins Grüngut gelangen, wenn sie sich beispielsweise auf Hecken oder anderen Gartenpflanzen befinden. Damit sie nicht versehentlich verschleppt werden, darf ab sofort bis Ende September kein Grüngut aus Kloten hinaustransportiert werden. Nach wie vor untersagt ist es, Kompost, Pflanzen mit Wurzeln in Erde und Bodenmaterial aus Kloten wegzutransportieren. Für die Pufferzone in den umliegenden Gemeinden gilt ebenso, dass bis Ende September kein Grüngut diese Zone verlassen darf. Die Entsorgung über die Grünabfuhr ist sowohl in Kloten wie auch in der Pufferzone erlaubt.

Lockfläche und Netzfallen zur Tilgung

Um zu verhindern, dass sich die Japankäferweibchen auf der Suche nach geeigneten Eiablageflächen weiter ausbreiten, wurde in der Nähe der Sportanlage Stighag eine Lockfläche geschaffen. Anders als im Rest von Kloten wird diese Wiese gezielt bewässert und feucht gehalten, wodurch die Weibchen für die Eiablage auf diese Fläche gelockt werden. Die Lockfläche wird im Herbst so bearbeitet, dass alle Käferlarven im Boden vernichtet werden. Zur Tilgung der herumfliegenden Japankäfer kommen zudem erneut Fallen zum Einsatz, die mit Lockstoff und einem insektizidbehandelten Netz versehen sind.

Einschätzung zur Entwicklung der Population noch nicht möglich

Eine Einschätzung, wie sich die Japankäferpopulation im Vergleich zum letzten Jahr entwickelt hat, ist erst im Verlaufe des Sommers möglich. Dann wird der Bund aufgrund einer wissenschaftlichen Beurteilung entscheiden, ob weitere Massnahmen nötig sind. Ein erneuter Einsatz von Insektizid direkt auf den Wirtspflanzen in einem begrenzten Gebiet ist nicht ausgeschlossen, wird aber nur dann durchgeführt, wenn er entscheidend zur Tilgung des Japankäferbefalls beitragen kann.

Tilgung als Ziel, um Millionenschäden zu verhindern

Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter viele landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Insgesamt werden die potenziellen Schäden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Erfahrungen aus den USA und aus Italien zeigen, dass die Bekämpfung des Japankäfers schwierig ist, wenn er sich einmal etabliert hat. Das vom Bund vorgegebene Ziel ist deshalb, den Befall in Kloten zu tilgen, solange er noch überschaubar ist.
 

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