Instandsetzung des Zürcher Rathauses: Rasch Rechtssicherheit schaffen

Die Instandsetzung des Zürcher Rathauses wird sich verzögern. Grund dafür sind die Bedenken der Kantonalen und Eidgenössischen Denkmalpflegekommissionen (KDK / EDK) gegenüber der geplanten Verlegung des Ratssaals vom ersten ins zweite Obergeschoss. Um das von Kantonsrat und Regierungsrat gewünschte Projekt dennoch umsetzen zu können, soll nun für das Instandsetzungsprojekt die notwendige Rechtssicherheit erlangt werden.

Das Zürcher Rathaus wird nicht wie geplant in den Jahren 2025 bis 2026 saniert und umgebaut werden können. Die Sitzungen des Zürcher Kantonsrates und des Gemeinderats der Stadt Zürich werden somit über diesen Zeitpunkt hinaus weiterhin im provisorischen Rathaus Hard und nicht im historischen Rathaus am Limmatquai stattfinden.

Die geplante Verlegung des Ratssaales vom ersten ins zweite Obergeschoss, die den Ratsmitgliedern mehr Platz bieten würde, ist sowohl bei der KDK als auch bei der EDK auf Ablehnung gestossen. Beide Kommissionen kamen zum Schluss, dass die geplanten baulichen Veränderungen den Zeugniswert und die Authentizität des Rathauses empfindlich schmälern und zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Denkmals führen würden.

Rechtssicherheit schaffen

Aufgrund dieser unmissverständlichen Einschätzungen der Kommissionen wollen die Projektverantwortlichen – gestützt auf eine qualifizierte Interessenabwägung zwischen Schutzinteresse und Nutzungsinteresse – den Schutzumfang für das Gebäude frühzeitig festsetzen und ihn gegebenenfalls juristisch überprüfen lassen. Damit soll für das geplante Instandsetzungsprojekt die notwendige Rechtssicherheit geschaffen werden. Dieses Vorgehen benötigt aber mehr Zeit.

Zwei Szenarien

In der Machbarkeitsstudie 2021 wurden zwei mögliche Szenarien für das Projekt unter-sucht: die Optimierung des Ratssaals an heutiger Stelle mit komplett neuer Bestuhlung oder der Neubau des Ratssaals mit mehr Platz einen Stock höher unter dem Dach. Regierungsrat und Kantonsrat haben sich für das zweite Szenario ausgesprochen. Auf dieser Basis hat das Hochbauamt im Winter 2022 die Durchführung eines Projektwettbewerbs im selektiven Verfahren vorbereitet, der aufgrund der neuen Ausgangslage im Sommer 2023 unterbrochen worden ist.

Ein nationales und kantonales Denkmalschutzobjekt

Das baukünstlerisch ausserordentlich wertvolle Zürcher Rathaus wurde 1694–1698 trotz Wirtschaftskrise als Zeichen der Unabhängigkeit von Zürich in einem unsicheren Europa errichtet. Es steht unter dem Schutz des Bundes und figuriert als Schutzobjekt von kantonaler Bedeutung im kantonalen Inventar. Aufgrund der geplanten Eingriffe in die Bausubstanz mussten deshalb im Rahmen des Planungsprozesses Gutachten sowohl der KDK als auch der EDK eingeholt werden.

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