Der Kanton Zürich verlangt Nachbesserungen beim Sachplan Unterirdischer Gütertransport

Mit dem unterirdischen Gütertransport soll neben der Strasse und der Schiene ein dritter Kanal für die Beförderung von Waren in der Schweiz geschaffen werden. Grundlage dafür ist der Sachplan Unterirdischer Gütertransport. Der Regierungsrat fordert eine Überarbeitung des in die Anhörung geschickten Vorschlags des Bundes. Insbesondere verlangt er eine Überprüfung der Wirksamkeit und der Auswirkungen. Das Planungsdokument des Bundes bestimmt Korridore für die unterirdische Linienführung und Perimeter für die als Hubs bezeichneten oberirdischen Umschlaganlagen des Projekts Cargo sous terrain.

Die erste Etappe des von der privaten Cargo sous terrain AG (CST AG) angestrebten unterirdischen Netzes für den Transport von Gütern, die sich auf Paletten transportieren lassen, soll zwischen dem Gäu im Kanton Solothurn und dem Glattal im Kanton Zürich realisiert werden. Die CST AG stellt in Aussicht, auf diese Weise die Zahl der Lastwagen auf der Hauptachse der Autobahn durch das Mittelland zu reduzieren. Diesem überregionalen Nutzen stünden zusätzliche lokale Verkehrsaufkommen rund um die Hubs gegenüber. «Der Ansatz von Cargo sous terrain, Güter direkt in die urbanen Räume und damit in die Nähe der Endverbraucherinnen und Endverbraucher zu transportieren, ist vielversprechend. Die sorgfältige Einbettung in die bestehenden räumlichen Strukturen ist und bleibt aber eine grosse Herausforderung – insbesondere in den Städten», sagt die für die Logistik zuständige Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

Möglichst nahe bei Hauptverkehrsstrassen

Aus Sicht des Regierungsrates sind die oberirdischen Umschlaganlagen an Orten zu platzieren, die sich möglichst nahe bei Hauptverkehrsstrassen befinden. Für Haupt-Hubs in Urdorf und Opfikon, also Terminals mit weiterführendem oberirdischem Verkehr in andere Landesteile, verlangt er direkte Autobahn- und Bahnanschlüsse. Dadurch sollen Möglichkeiten zum direkten Umlad von Waren zwischen dem unterirdischen Gütertransport und dem Schienengüterverkehr geschaffen werden. Für City-Hubs setzt die Kantonsregierung plausible Konzepte für die vor- und nachgelagerte städtische Logistik voraus.

Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Sachplan nicht erfüllt. Deshalb beantragt der Regierungsrat, dass der Bund die Einträge im Sachplan vorläufig lediglich als Zwischenergebnisse oder Vororientierungen definiert. Sie sollen erst dann festgesetzt und damit zur Grundlage für das kantonale Richtplanverfahren werden, wenn weitere Abklärungen zu positiven Ergebnissen geführt haben. Mit seinen Forderungen nimmt der Regierungsrat auch Anliegen der betroffenen Städte und Gemeinden auf. Diese haben sich in der Anhörung kritisch bis sehr kritisch geäussert und deutlich gemacht, dass das Projekt ihre Siedlungsgebiete nicht negativ beeinflussen und die lokalen Verkehrssysteme nicht überlasten darf. Vielmehr seien flankierende Massnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um das zu verhindern. Im Einklang damit verlangt der Regierungsrat, dass die CST AG auch für allfällige Kosten solcher Massnahmen aufkommen muss.

Konkrete Forderungen zu einzelnen Hubs

Für den Hub Zürich Albisrieden formuliert der Regierungsrat aufgrund der schwierigen Anbindung an verkehrsorientierte Strassen einen grundsätzlichen Vorbehalt. Er verlangt hier ein erneutes Variantenstudium. Den Planungsperimeter Aussersihl Süd hält sie wegen des dort auftretenden Konflikts mit dem Grundwasser für nicht umsetzbar. Sie beantragt deshalb, diesen aus dem Sachplan zu streichen. Zu überprüfen sind die geplante oberirdische Verbindung Altstetten‒Herdern und der vorgesehene Haupt-Hub im Raum Opfikon für den Verkehr Richtung Ostschweiz. Die vier Hub-Perimeter im Glattal liegen in einem Gebiet, dessen Autobahnnetz stark ausgelastet und störungsanfällig ist. Entsprechend soll dafür ein weiterer, ausserhalb der Stadtlandschaft gelegener und direkt an das übergeordnete Strassen- und Schienennetz angeschlossener Hub-Standort gesucht werden.

Schliesslich verlangt der Regierungsrat, dass im Plangenehmigungsverfahren des Bundes lediglich Anlagen behandelt werden, die für den Betrieb des unterirdischen Gütertransports notwendig sind. Drittnutzungen, wie Büros oder Dienstleistungsbetriebe müssen demgegenüber gemäss den üblichen kantonalen bzw. kommunalen Baubewilligungsverfahren abgewickelt werden.

Erster Teil eines mehrstufigen Verfahrens

Der Sachplan unterirdischer Gütertransport ist der erste Teil des zweistufigen Planungsverfahrens für das zusätzliche Gütertransportsystem, das auf dem Bundesgesetz für den unterirdischen Gütertransport basiert. Dieses wurde Ende 2021 von den eidgenössischen Räten verabschiedet und ist am 1. August 2022 in Kraft getreten. Der Sachplan setzt den Rahmen für die Linienführung und die Umschlaganlagen zwischen dem neuen System im Untergrund und dem oberirdischen Verkehr auf den ersten und letzten Etappen der Warenströme. Sind die Einträge im Sachplan festgesetzt, definiert der Kanton im kantonalen Richtplan die konkreten Linienführungen und Hub-Standorte. In der Folge kann der Bund dann nach Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens die Baubewilligung für die betriebsnotwendigen Anlagen des Systems für den unterirdischen Gütertransport erteilen.

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