Tötungsdelikt von Männedorf: Staatsanwaltschaft beantragt Untersuchungshaft für den mutmasslichen Täter

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat beim Zwangsmassnahmengericht heute Untersuchungshaft für den mutmasslichen Täter des Tötungsdelikts von Männedorf beantragt.

Am Dienstagabend (21.05.2024) ist in Männedorf eine Frau von einem Mann angegriffen und tödlich verletzt worden (siehe Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 22. Mai 2024). Die formelle Identifikation des Opfers ist inzwischen abgeschlossen: es handelt sich um eine 35-jährige Schweizerin.

Gegen den von der Polizei verhafteten 19-jährigen Schweizer besteht ein dringender Tatverdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt, weshalb die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht heute Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft gestellt hat. Der Mann zeigte sich im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Befragung geständig. Er war im Kanton Zürich zuvor wegen Gewaltdelikten nicht polizeilich verzeichnet.

Im Zuge der vom 19-jährigen Schweizer ausgehenden Gewalttat vom Dienstagabend wurde auch ein 50-jähriger Schweizer leicht verletzt.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand kannte der mutmassliche Täter weder die verstorbene Frau noch den leicht verletzten Mann. Hintergründe, mögliches Motiv und genauer Ablauf der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen von Kantonspolizei Zürich und Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.

Wegen des laufenden Strafverfahrens und aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus derzeit keine weiteren Informationen bekanntgegeben werden.  

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