Umsetzung der neuen Zulassungsbeschränkung wird vorläufig ausgesetzt
Medienmitteilung 07.03.2024
Der Regierungsrat hat beschlossen, die neue Zulassungsbeschränkung in ausgewählten medizinischen Fachgebieten im Kanton Zürich vorerst nicht umzusetzen. Entsprechend wird zum jetzigen Zeitpunkt auf die Schaffung einer kantonalen Rechtsgrundlage verzichtet. Reformprojekte auf nationaler Ebene werden Auswirkungen auf die ambulante Versorgung haben, weshalb eine Beschränkung der Zulassung zum aktuellen Zeitpunkt nicht sinnvoll ist.
Das nationale Parlament wollte mit der neuen Zulassungsbeschränkung den Kantonen ein wirksames Instrument zur Kontrolle des Leistungsangebots und zur Eindämmung der steigenden Kosten im ambulanten Bereich bereitstellen. In der Zwischenzeit hat sich die Ausgangslage verändert: Das System zur Steuerung der ambulanten Versorgung wird in näherer Zukunft durch verschiedene geplante Reformprojekte auf nationaler Ebene stark angepasst werden. Mit der Vorlage für eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS), welche die eidgenössischen Räte im Dezember 2023 verabschiedet hatten, wird die aktuell bestehende Finanzierungsregelung fundamental umgebaut. Zugleich wird eine Ablösung von TARMED durch den neuen Einzelleistungstarif TARDOC angestrebt und könnte bei einem baldigen Entscheid des Bundesrates bereits am 1. Januar 2025 erfolgen. Sowohl die Umsetzung von EFAS als auch die Einführung einer neuen Tarifstruktur werden das ambulante Angebot an Ärztinnen und Ärzten beeinflussen. Zudem steht eine Überprüfung und Anpassung der für die Umsetzung der Zulassungsbeschränkung relevanten Versorgungsgrade durch den Bund aus.
Unklare Wirksamkeit – Fokussierung auf Sicherstellung der Gesundheitsversorgung
Aufgrund dieser relevanten Entwicklungen kam der Regierungsrat zum Schluss, dass die Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur Umsetzung einer Zulassungsbeschränkung gemäss Art. 55a KVG für einige wenige spezialisierte Fachgebiete im ambulanten Bereich zum aktuellen Zeitpunkt nicht zielführend ist. Seit dem Beschluss der Bundesversammlung über die neue Zulassungsbeschränkung haben sich die Herausforderungen im Gesundheitswesen nochmals stark akzentuiert. Der Fachkräftemangel macht sich insbesondere im Bereich der Grundversorgung deutlicher bemerkbar und der finanzielle Druck der Leistungserbringer steigt an. Anstatt die verfügbaren personellen Ressourcen der Gesundheitsdirektion für die Schaffung gesetzlicher Grundlagen mit ungewisser Wirkung einzusetzen, sollen diese vor allem für die weitere Stärkung der Grundversorgung, laufende grosse Projekte wie die Umsetzung der Pflegeinitiative und die Pflegeheimbettenplanung sowie die Umsetzung der grossen nationalen Reformprojekte wie EFAS eingesetzt werden. Parallel dazu werden die für die Umsetzung der Zulassungsbeschränkung massgeblichen Entwicklungen kontinuierlich überwacht, so dass das Vorhaben zur gegebenen Zeit wieder an die Hand genommen werden kann.