Volksabstimmung Pistenverlängerungen: Regierungsrat weist Einsprache ab

Der Regierungsrat hat die Einsprache gegen den Beleuchtenden Bericht zur Volksabstimmung über die Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich abgewiesen. Es liegt keine Verletzung der Abstimmungsfreiheit sowie des Grundsatzes von Treu und Glauben vor. Die Staatskanzlei bzw. der Regierungsrat haben die Stellungnahme des Referendumskomitees zu Recht gekürzt, indem die eingereichten Grafiken zurückgewiesen wurden.

Das Referendumskomitee «NEIN zum Pistenausbau» hat beim Regierungsrat eine Einsprache gegen den Beleuchtenden Bericht zu den Pistenverlängerungen erhoben. Zur Begründung führen die Einsprecher an, dass die Staatskanzlei die Stellungnahme des Komitees eigenmächtig geändert und gekürzt habe.

Fakt ist, dass mit dem Referendumskomitee trotz mehrmaliger Verlängerung der Frist zur Einreichung des Textes (und der Grafiken) keine Einigung über dessen Überarbeitung gefunden werden konnte, die in inhaltlicher und formaler Hinsicht den rechtlichen Anforderungen und Vorgaben der Staatskanzlei genügt. Im Wesentlichen ging es darum, dass die eingereichten Grafiken nicht den Geboten der Sachlichkeit und Verständlichkeit entsprachen und offensichtlich unwahre Aussagen enthielten. Mit der Nichtberücksichtigung der Grafiken im Beleuchtenden Bericht liegt damit keine Verletzung der Abstimmungsfreiheit sowie des Grundsatzes von Treu und Glauben vor. Der vom Referendumskomitee zuletzt eingereichte Text enthielt zwar keine Grafiken, ging aber zu spät bei der Staatskanzlei ein.

Zuvor hatte der Regierungsrat bereits das Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen zur Einsprache gegen den Beleuchtenden Bericht abgewiesen.

Kontakt

Staatskanzlei - Regierungskommunikation

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)