Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative
Medienmitteilung 22.02.2024
Die Gesundheits- und die Bildungsdirektion des Kantons Zürich haben die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative («Ausbildungsoffensive») gemeinsam konkretisiert. Der Regierungsrat sieht für die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege rund 100 Mio. Franken für acht Jahre vor. Zudem hat er das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.
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Das neue Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege auf Tertiärstufe sieht vor, dass Bund und Kantone die Ausbildung der Pflege in drei Bereichen fördern (Ausbildungsoffensive). Die Kantone beschliessen Massnahmen und setzen diese um. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50% an den kantonalen Aufwendungen. Der Regierungsrat sieht für die Umsetzung der Ausbildungsoffensive rund 100 Mio. Franken für acht Jahre ab Inkrafttreten des Bundesgesetzes voraussichtlich am 1. Juli 2024 vor.
Der Grossteil der finanziellen Mittel ist für die praktische Ausbildung und für die finanzielle Unterstützung von Personen in der Ausbildung vorgesehen. Die Gesundheits- und die Bildungsdirektion haben Massnahmen zur Förderung der Pflegeausbildung erarbeitet und diese mit einer Begleitgruppe aus der Praxis abgestimmt. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) schätzt den Bedarf an neuen Pflegefachkräften HF und FH für die Jahre 2019 bis 2029 im Kanton Zürich auf rund 8200, wobei 5900 Pflegefachkräfte unter den aktuellen Voraussetzungen – ohne Umsetzung der Pflegeinitiative – ausgebildet werden. Um dem Fachkräftemangel im Bereich der Pflege entgegenzuwirken, unterstützt der Kanton bereits seit mehreren Jahren verschiedene Massnahmen (vgl. Medienmitteilung vom 19. Dezember 2022). Hinzu kommen im Rahmen der Ausbildungsoffensive folgende drei Teilprojekte:
Förderung der praktischen Ausbildung (Teilprojekt 1)
Das erste Teilprojekt wird federführend durch die Gesundheitsdirektion umgesetzt. Das Bundesgesetz verpflichtet die Kantone, den Bedarf an Plätzen für die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen in allen Versorgungsbereichen festzulegen. Im Kanton Zürich besteht bereits eine solche Ausbildungsverpflichtung. Weiter verlangt das Bundesgesetz, dass sich die Kantone mit finanziellen Beiträgen an den Ausbildungsleistungen der Institutionen beteiligen, damit diese mehr Personen ausbilden können. Zusätzlich soll mit gezielten Massnahmen die Qualität der Ausbildung in Zürcher Institutionen gefördert werden. Für das Teilprojekt 1 ist ein Beitrag des Kantons Zürich von 46,75 Mio. Franken für acht Jahre vorgesehen.
Mehr Abschlüsse an den Höheren Fachschulen (Teilprojekt 2)
Das zweite Teilprojekt liegt in der Verantwortung der Bildungsdirektion und hat zum Ziel, die Zahl der Abschlüsse von Pflegefachpersonen an den Höheren Fachschulen (HF) zu erhöhen. Mithilfe zusätzlicher Angebote an den HF soll die Zahl der Ausbildungsabschlüsse für diplomierte Pflegefachpersonen erhöht beziehungsweise die Ausbildungsabbrüche gesenkt werden. Dies umfasst beispielsweise Schnupperangebote für Interessierte, Vorbereitungsangebote für Quereinsteigende sowie Kurse für Studierende zur Förderung der Resilienz im Berufsalltag. Für das Teilprojekt 2 ist ein Betrag des Kantons Zürich von 9 Mio. Franken für acht Jahre vorgesehen.
Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung (Teilprojekt 3)
Auch beim dritten Teilprojekt liegt die Federführung bei der Bildungsdirektion. Zukünftige Pflegefachpersonen sollen während ihrer Ausbildung an einer HF oder einer Fachhochschule (FH) finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Damit sollen möglichst viele Personen die Möglichkeit erhalten, eine Ausbildung im Pflegebereich zu machen. Im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben soll ein möglichst grosser Personenkreis profitieren, um eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen. Für das Teilprojekt 3 ist ein Betrag des Kantons Zürich von 43,5 Mio. Franken für acht Jahre vorgesehen.
Kantonsrat entscheidet über Einführungsgesetz
Das Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege wird voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Parallel wird der Kantonsrat über die gesetzliche Grundlage für die zusätzlichen Beiträge an die HF (Teilprojekt 2) und die finanzielle Unterstützung der Auszubildenden (Teilprojekt 3) im Kanton Zürich befinden. Der Regierungsrat hat mit RRB Nr. 145/2024 das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Ausbildungsoffensive (erste Etappe der Pflegeinitiative) mit dem RRB Nr. 103/2024 die Finanzierung für das Teilprojekt 1 beschlossen und mit dem RRB Nr. 145/2024 die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die beiden Teilprojekte 2 und 3 zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.
Der Bund hat die Vernehmlassung der Umsetzungsbestimmungen für die zweite Etappe der Pflegeinitiative für Frühling 2024 angekündigt.