Vereinfachtes Verfahren für Solaranlagen, Wärmepumpen und Fernwärmeanschlüsse ist ein Erfolg
Medienmitteilung 30.01.2024
Seit Anfang 2023 können viele Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und E-Ladestationen im Kanton Zürich rascher und unkomplizierter realisiert werden. Rund 9600 Anlagen wurden 2023 unbürokratisch im Meldeverfahren behandelt. Die Erfahrungen von Kanton und Gemeinden zeigen: Die Vereinfachung bewährt sich.
Den Umstieg auf erneuerbare Energien erleichtern und beschleunigen: Mit diesem Ziel hat der Regierungsrat per 1. Januar 2023 das sogenannte Meldeverfahren eingeführt. Was zuvor bereits für gewisse Solaranlagen auf Dächern galt, wurde ausgeweitet auf weitere Typen von Solaranlagen, Luft-Wasser-Wärmepumpen, Erdsonden-Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und öffentlich zugängliche E-Ladestationen. Solche Vorhaben müssen nun kein Baubewilligungsverfahren mehr durchlaufen, sondern lediglich der zuständigen Baubehörde gemeldet werden. Wird nach der Eingangsbestätigung der Gemeinde innert 30 Tagen nichts Gegenteiliges angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden.
Prozess vereinfacht und digitalisiert
Rund 9600 Anlagen wurden 2023 unbürokratisch im Meldeverfahren behandelt. Darunter waren rund 4600 Solaranlagen, je rund 2300 Luft/Wasser-Wärmepumpen und Erdsonden-Wärmepumpen, rund 400 Fernwärmeanschlüsse sowie einige Dutzend E-Ladestationen. Knapp 7000 Vorhaben wurden den Gemeinden über das elektronische Formular gemeldet, das die Baudirektion eigens zu diesem Zweck eingerichtet hat. «Mit dem Meldeverfahren haben wir den Umstieg auf erneuerbare Energien für Hauseigentümerinnen und -eigentümer im Kanton Zürich vereinfacht. Dass es so oft genutzt wird, ist erfreulich», sagt Regierungsrat Martin Neukom.
Kürzere Verfahren, tiefere Kosten
Das Meldeverfahren hat gegenüber einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren gleich mehrere Vorteile: Der Prozess dauert in der Regel höchstens 30 Tage statt rund drei Monate. Zudem sinkt der Aufwand für die Behörden und die Verwaltung und damit die Gebühr für die Gesuchstellenden. «Das Meldeverfahren ist ein Schritt in die richtige Richtung und hat sich bisher bewährt. Der vereinfachte Prozess ist für die Gemeinden eine wesentliche Entlastung», sagt Jörg Kündig, Präsident des Verbands der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV).
Übergeordnete Interessen bleiben gewahrt
Auch mit Meldeverfahren bleiben übergeordnete Interessen gewahrt. In Kernzonen und im Bereich von Denkmal- und Ortsbildschutzinventaren kommt das Meldeverfahren deshalb nicht zur Anwendung. Erdsonden-Wärmepumpen benötigen weiterhin eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung, und für Luft/Wasser-Wärmepumpen ist ein Lärmschutznachweis nötig. Wenn ein Vorhaben andere öffentliche Interessen oder die Interessen Dritter betrifft, kann die Gemeinde weiterhin ein Baubewilligungsverfahren anordnen.