Entführung einer national bekannten Person vom Frühjahr 2022: Staatsanwaltschaft stellt Strafverfahren ein

Der in finanziellen Schwierigkeiten stehende Täter entführte das national bekannte Opfer, fuhr mit ihm in ein Waldstück im Raum Pfannenstiel, bedrohte es mit einer Waffe und forderte 300'000 Franken für die finanzielle Unterstützung seiner geschäftlichen Aktivitäten. Der Entführer handelte als Einzeltäter und tötete rund eine Woche nach der Entführung seine Freundin.

Ende März 2022 entführte ein damals Unbekannter im Kanton Zürich eine national bekannte Person. Im Zuge der Verhaftung des mutmasslichen Entführers kam es sechs Tage später in Wallisellen zu Schussabgaben. Bei zwei Personen konnte in der Folge nur noch der Tod festgestellt werden.

Einen der beiden Untersuchungskomplexe hat die Staatsanwaltschaft inzwischen mit Einstellungsverfügung abgeschlossen. Dabei ging es insbesondere darum, strafrechtlich relevantes Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Entführung zu prüfen sowie den Ablauf der Entführung, die Täterschaft und deren allfällige Motive zu klären. Der Einstellungsverfügung vom 19. Dezember 2023 liegen umfassende und akribische polizeiliche, staatsanwaltschaftliche, forensische und rechtsmedizinische Ermittlungen zugrunde.

Ablauf und Hintergründe der Entführung

Die Planung und Ausführung der Entführung konnte zweifelsfrei einem zum Tatzeitpunkt 38-jährigen, in der Schweiz wohnhaften deutschen Staatsangehörigen zugeordnet werden. Der in finanziellen Schwierigkeiten stehende Mann entführte das Opfer am Abend des 31. März 2022, fuhr mit ihm in ein Waldstück im Raum Pfannenstiel, bedrohte es mit einer Waffe und forderte 300'000 Franken für die finanzielle Unterstützung seiner geschäftlichen Aktivitäten. In der Folge fuhr er mit dem Opfer zum Bahnhof Uster und liess es dort kurz vor Mitternacht wieder gehen.

Festnahmeaktion und Tod des Entführers und seiner Freundin

Aus den intensiven Ermittlungen von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft in den darauffolgenden Tagen resultierte ein dringender Tatverdacht gegen den 38-jährigen Deutschen. Im Zuge seiner Verhaftung durch die Kantonspolizei Zürich am Abend des 6. April 2022 in Wallisellen erschoss der Entführer seine Freundin, eine 28-jährige Brasilianerin, und kam unmittelbar danach selbst ums Leben. Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung in der Wohnung des Entführers stellte die Kantonspolizei u.a. eine Vielzahl von regelkonform erworbenen Schusswaffen (Sturmgewehre, Pistolen, Flinten, Maschinenpistolen und Revolver) sowie mehrere Tausend Schuss Munition fest.

Der verstorbene 38-jährige Entführer wurde unter anderem der vorsätzlichen Tötungund der Freiheitsberaubung und Entführung beschuldigt. Da mit seinem Tod ein dauerndes Prozesshindernis eingetreten ist, hat die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen ihn eingestellt.

Ermittlungen zu möglichen weiteren Tatbeteiligten

Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen wurde auch überprüft, ob sich allenfalls weitere Personen an der Entführung beteiligt haben. In den Fokus dieser Abklärungen rückte insbesondere ein zum Tatzeitpunkt 34-jähriger Geschäftspartner des Entführers. Da gestütztauf die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Ermittlungsergebnisse der dringende Verdachtbestand, der 34-jährige könnte sich an der Tatplanung und Tatausführung beteiligt haben, wurde der Mann verhaftet und am 9. April 2022 in Untersuchungshaft versetzt. Der Tatverdacht liess sich im Rahmen der intensiv geführten Ermittlungen jedoch nicht erhärten, weshalb der Geschäftspartner rund einen Monat nach seiner Festnahme aus der Untersuchungshaft entlassen wurde (siehe Medienmitteilung vom 10. Mai 2022). Die nachfolgenden Untersuchungen bestätigten, dass weder den Geschäftspartner noch andere Personenein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Entführung trifft. Entsprechend hat die Staatsanwaltschaft auch das Strafverfahren gegen den Geschäftspartner eingestellt.

Zweiter Untersuchungskomplex noch nicht abgeschlossen

Der zweite Untersuchungskomplex im Zusammenhang mit dem Entführungsfall, bei dem es um den polizeilichen Schusswaffengebrauch vom 6. April 2022 sowie dessen Umstände geht, ist weiterhin Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen. Das diesbezügliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus können keine weiteren Informationen bekanntgegeben werden. Die Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig.

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