Steuersubstrat stärken und Firmen massvoll entlasten

Der Regierungsrat will das finanzielle Fundament des Kantons festigen und die Resilienz des Wirtschaftsstandortes stärken. Dazu schlägt er dem Kantonsrat die Umsetzung des zweiten Schrittes der moderaten und massgeschneiderten Steuervorlage 17 vor.

Ernst Stocker
Aufzeichnung Medienkonferenz

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Die Steuerlandschaft der Schweiz hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Mit der Umsetzung der Steuer-AHV-Vorlage (STAF) senkten neben ländlichen Kantonen auch städtische Wirtschaftszentren die Unternehmenssteuern teilweise massiv. Der Hintergrund war die Abschaffung der Statusgesellschaften und weitere Änderungen der steuerrechtlichen Vorgaben des Bundes.

Der Kanton Zürich setzte ab 2021 den ersten Schritt der moderaten und massgeschneiderten Steuervorlage 17 (SV17) erfolgreich um. Er umfasste die Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8 % auf 7 % und die Einführung verschiedener Abzüge (Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung, Abzug für Patentverwertung, Abzug für Eigenfinanzierung, Ermässigung bei der Kapitalsteuer). Dennoch hat der Kanton Zürich heute zusammen mit dem Kanton Bern die höchste Steuerbelastung für Unternehmen. Wegen Steuersenkungen anderer Kantone büsste Zürich seit 2006 im interkantonalen Vergleich 13 Plätze ein.

Zur Stärkung des Steuersubstrates in dem stark gewandelten Umfeld beantragt der Regierungsrat jetzt die Umsetzung des zweiten Schrittes der SV17. Die Unternehmen werden leicht entlastet, die Aktionärinnen und Aktionäre hingegen etwas stärker in die Pflicht genommen. Dazu wird der Gewinnsteuersatz von 7 % auf 6 % gesenkt. Die gesamte Gewinnsteuerbelastung sinkt von 19,7 % auf
18,2 % (direkte Bundessteuer, Staats- und Gemeindesteuern in der Stadt Zürich, berechnet auf dem Gewinn vor Steuern). Gleichzeitig soll die Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen von 50 % auf 60 % erhöht werden. Demnach sind neu 60 von 100 Franken Gewinnausschüttung zu versteuern.

Das Paket trägt – zusammen mit den anderen Standortvorteilen des Kantons – zum Erhalt eines breit abgestützten Steuersubstrates bei, was die Widerstandskraft des Wirtschaftsstandortes festigt. Zusammen mit dem ersten Schritt führt es zu einer Senkung der einfachen Gewinnsteuer um 25 %, was im Vergleich mit anderen Schweizer Wirtschaftszentren moderat ist. Der Kanton Basel-Stadt zum Beispiel reduzierte den Gewinnsteuersatz um 68 %, der Kanton Genf um 67 % und der Kanton Waadt um 61 %.

Geringe finanzielle Auswirkungen

Mit Blick auf den zweiten Schritt liess die Finanzdirektion BAK Economics eine frühere Studie zu den Auswirkungen der SV17 aufdatieren. Laut der Studie ergeben sich für den Kanton im wahrscheinlichsten Szenario insgesamt und mittelfristig betrachtet keine Mindereinnahmen. Für eine umfassende Simulation wurden sämtliche statischen und dynamischen Effekte und somit auch die Anpassungsprozesse der Unternehmen berücksichtigt. Eine dynamische Betrachtungsweise ist in diesem Fall besonders angezeigt. Im Kanton Zürich sind die direkten Steuern der juristischen Personen trotz des ersten Schritts der Steuervorlage 17 insgesamt nicht gesunken. In den Kantonen Basel-Stadt, Genf und Waadt führten die markanten Senkungen der Gewinnsteuersätze zu keinem Rückgang der Steuererträge aus juristischen Personen.

Auch für die Gemeinden ergeben sich laut der Studie insgesamt keine signifikanten Mindereinnahmen. Mindereinnahmen aufgrund der Senkung des Gewinnsteuersatzes werden durch Mehrerträge aus der Erhöhung der Dividendenbesteuerung grösstenteils kompensiert. Allerdings fallen diese Effekte nicht gleichmässig an. Gemeinden mit hohen Erträgen aus der Teilbesteuerung von Dividenden erzielen höhere Mehrerträge, und Gemeinden mit hohen Erträgen aus der Gewinnsteuer haben kurzfristig höhere Mindererträge. Der Kanton wird die Steuerausfälle stark betroffener Gemeinden in den ersten zwei Jahren mit je 20 Mio. Franken abmildern.

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