Regierungsrat genehmigt Projektierung für die Unterführung Winterthurerstrasse in Uster
Medienmitteilung 15.09.2023
Im Rahmen des Doppelspurausbaus der SBB zwischen Uster und Aathal soll der Bahnübergang an der stark befahrenen Winterthurerstrasse in Uster durch eine Unterführung ersetzt werden. Da die SBB und der Kanton Zürich sich noch nicht über den Kostenteiler einigen konnten und um Projektverzögerungen zu verhindern, hat der Regierungsrat beschlossen, die Projektierung für die Unterführung vorzufinanzieren.
Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) planen, die Bahnstrecke zwischen Bahnhof Uster und dem Ortsteil Aathal in der Gemeinde Seegräben doppelspurig auszubauen. In der Folge davon soll der Fahrplan verdichtet werden, was dazu führt, dass die Barrieren bei den Bahnübergängen noch länger geschlossen bleiben. Das würde vor dem Bahnübergang aufgrund der stark befahrenen Winterthurerstrasse zu noch mehr und längeren Staus führen. Aus diesem Grund soll dieser Bahnübergang durch eine Strassenunterführung mit beidseitig abgesetztem Rad-/Gehweg ersetzt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf eine Grössenordnung von rund 40 Mio. Franken.
Zwischen dem Bundesamt für Verkehr und den SBB als Verantwortliche für den Bahnausbau und dem Kanton Zürich als Strasseneigentümer bestehen zum heutigen Zeitpunkt Differenzen über die Kostentragungspflicht. Die beiden Parteien haben vereinbart, die Verhandlungen weiterzuführen. Um aber den weiteren Projektfortschritt nicht zu gefährden, Projektverzögerungen zu verhindern und bei der Inbetriebnahme der Doppelspur auch die Unterführung fertiggestellt zu haben, hat der Regierungsrat entschieden, die Projektierungskosten für die Unterführung bis und mit der Plangenehmigung vorzufinanzieren. Diese Vorfinanzierung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für den Kostenteiler des Gesamtprojekts. Die mit den SBB abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung, welche die Zusammenarbeit und die Vorfinanzierung der Projektierungskosten regelt, umfasst Ausgaben von 1,585 Mio. Franken.