Rechtliche Grundlagen zur Umsetzung der Pflegeinitiative gehen in die Vernehmlassung

Mit der Ausbildungsoffensive will der Bund die Ausbildung von Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe fördern. Der Kanton Zürich hat darum für die kantonale Umsetzung der Pflegeinitiative ein Einführungsgesetz entworfen. Dieses geht nun bis zum 16. Oktober 2023 in eine verkürzte Vernehmlassung.

Ende November 2021 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» angenommen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, die Initiative in zwei Etappen umzusetzen. Im Rahmen der ersten Etappe, der sogenannten Ausbildungsoffensive, soll die Ausbildung von Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe gefördert und die Zahl der Bildungsabschlüsse in Pflege auf Stufe der höheren Fachschule (HF) und der Fachhochschule (FH) gesteigert werden. Das entsprechende Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsfördergesetz Pflege) wird voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Die Kantone sind gefordert, das neue Bundesgesetz umzusetzen.

Die Bildungsdirektion hat nun die gesetzlichen Grundlagen entworfen, um Massnahmen zur Erhöhung der Bildungsabschlüsse im Bereich der Pflege an höheren Fachschulen (HF) zu finanzieren und Förderbeiträge an Pflegefachpersonen in Ausbildung an höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) zu gewähren. Zukünftige Pflegefachleute sollen während ihrer Ausbildung finanzielle Unterstützung erhalten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Damit sollen möglichst viele Personen die Möglichkeit erhalten, eine Ausbildung im Pflegebereich zu absolvieren. Auf diese Weise soll dem Fachkräftemangel bei den diplomierten Pflegefachpersonen entgegengewirkt werden.

Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion dazu ermächtigt, bis zum 16. Oktober 2023 eine verkürzte Vernehmlassung durchzuführen. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter zh.ch/vernehmlassungen, Stichwort «Ausbildungsoffensive Pflege», aufgeschaltet.

Für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative sind die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion gemeinsam zuständig (Medienmitteilung vom 19. Dezember 2022 und Regierungsratsbeschluss Nr. 1651/2022).
 

Kontakt

Staatskanzlei - Regierungskommunikation

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)