«Erweiterter Lernraum» soll Schulen entlasten

Der «erweiterte Lernraum» soll im Volksschulgesetz verankert werden. Die Gemeinden würden dafür zusätzliche Ressourcen erhalten. In einer Vernehmlassung können sich Gemeinden, Verbände, Institutionen und weitere Interessierte zur geplanten Gesetzesänderung äussern.

Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten sowie Schülerinnen und Schüler, welche im Unterricht über- oder unterfordert sind, stellen für die Schulen, Klassen und Lehrpersonen eine besondere Herausforderung dar. Einerseits sollen diese Kinder angemessen beschult und gefördert werden, andererseits muss ein geregelter Unterricht gewährleistet sein. Der «erweiterte Lernraum» soll die Schulen dabei unterstützen, dieses anspruchsvolle Ziel zu erreichen. Das Angebot soll im Sinne einer Akutmassnahme eine kurzfristige Entlastung der betroffenen Schülerinnen und Schüler, der Klassen sowie der Lehrpersonen bewirken. Das Ziel dabei ist die möglichst baldige Rückkehr der Schülerinnen und Schüler in die Klassen.

Viele Gemeinden bieten bereits Schulinseln oder Förderzentren für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen an. Diese Angebote können heute schon teilweise aus der Umlagerung von bereits vorhandenen kommunalen und kantonalen Ressourcen finanziert werden. Neu sollen zur Umsetzung des erweiterten Lernraums die Vollzeiteinheiten (VZE) für die Gemeinden erhöht werden. Die Einführung eines erweiterten Lernraums ist für die Gemeinden freiwillig.

Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, zu den vorgesehenen Gesetzesänderungen eine Vernehmlassung durchzuführen. Gemeinden, Verbände, Institutionen und weitere Interessierte können sich bis zum 7.12.2023 zu den geplanten Gesetzesänderungen äussern.
 

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