Uster: Ortsdurchfahrt in Sulzbach wird aufgewertet und sicherer

Um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen und den Strassenraum aufzuwerten, hat der Kanton Zürich für die Ortsdurchfahrt in Sulzbach ein Projekt erarbeitet. Der Regierungsrat hat das Projekt festgesetzt und eine Ausgabe von 4.84 Millionen Franken bewilligt. Sofern keine Rechtsmittel ergriffen werden, plant das kantonale Tiefbauamt, im Frühling 2024 mit den 15-monatigen Bauarbeiten zu beginnen.

Die Ziele des Projekts bestehen darin, im Innerortsbereich die Durchfahrtsgeschwindigkeit der täglich rund 7000 Fahrzeuge zu reduzieren und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende zu erhöhen. Zudem sollen die geplanten Massnahmen zu einem siedlungsorientierten Erscheinungsbild des Strassenraums beitragen und den dörflichen Charakter von Sulzbach betonen.

Innerorts gilt Tempo 30

Das Amt für Mobilität (vormals Amt für Verkehr) und die Stadt Uster haben im Mai 2016 der Bevölkerung die Studie eines Betriebs- und Gestaltungskonzepts an einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt. Das vom kantonalen Tiefbauamt ausgearbeitete Vorprojekt entspricht weitgehend dieser Studie. Neu ist jedoch, dass im Innerortsbereich von Sulzbach Tempo 30 vorgesehen ist und zusätzlich von Bertschikon her ein Eingangstor geplant ist.

Verkehrssicherheit wird erhöht

Somit gibt es auf beiden Seiten von Sulzbach je ein Eingangstor. Dabei handelt es sich um Mittelinseln im Eingangsbereich des Siedlungsgebiets, die von den Verkehrsteilnehmenden als optisches Hindernis wahrgenommen werden und dadurch zu einer Reduzierung des Tempos führen. Weiter wird mit dem Projekt die Velo- und Fussgängerführung verbessert und damit auch die Verkehrssicherheit erhöht: Velostreifen und fehlende Trottoirs werden ergänzt, die Bushaltestellen in Sulzbach und in Bertschikon barrierefrei ausgebaut und sämtliche Beläge auf dem 1,4 km langen Abschnitt der Sulzbacherstrasse ersetzt. Dabei ist der Einbau eines lärmarmen Deckbelags vorgesehen.

Die öffentliche Auflage des Bauprojekts gemäss § 16 des Strassengesetzes erfolgte im Oktober 2022. Innerhalb der Auflagefrist gingen sechs Einsprachen ein, die projektbezogene und enteignungsrechtliche Begehren enthielten. Mit allen Einsprechenden konnte im Rahmen der Einigungsverhandlungen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die Gesamtkosten für dieses Strassenprojekt betragen rund 4,84 Millionen Franken. Die Stadt Uster beteiligt sich mit 360’000 Franken. 
 

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