Neufestsetzung Betriebsbeiträge
Medienmitteilung 31.01.2023
Der Regierungsrat hat die Gesamterneuerung der Betriebsbeiträge im Kulturbereich beschlossen. Damit sichert er die Beiträge für neun grosse Kulturinstitutionen für die Jahre 2024-2027, zwei Anträge werden zusätzlich dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt. Die Summe der Betriebsbeiträge beläuft sich auf 18,4 Millionen Franken.
Kulturbetriebe bilden das Rückgrat des kulturellen Lebens, unabhängig davon, ob sie auf der Landschaft oder im urbanen Umfeld beheimatet sind oder ob sie zeitgenössischem oder traditionellem Kunstschaffen verpflichtet sind. Entsprechend bildet die Unterstützung kultureller Institutionen einen wichtigen Schwerpunkt in der kantonalen Kulturförderung.
Die aktuell gültigen Beschlüsse über die Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen laufen Ende 2023 aus. Gestützt auf eine Überprüfung der bisherigen Leistungsausweise und auf der Basis von Gesuchen, die eine Mehrjahresplanung umfassen, setzt der Kanton die Betriebsbeiträge für die Jahre 2024-2027 fest.
Mit einem Budget von rund 18,4 Millionen Franken unterstützt der Kanton Zürich ab 2024 jährlich über 100 kulturelle Organisationen und Institutionen im ganzen Kanton. Damit konnte das Budget für die Betriebsbeiträge wie vom Kantonsrat beschlossen um insgesamt 2,4 Millionen Franken erhöht werden. Die Basis für die langfristige Finanzierung der Kulturförderung bildet das Zweisäulenmodell, das künftig eine Finanzierung aus Kulturfondsmitteln und Staatsmitteln vorsieht. Auf dieser Grundlage werden die meisten grossen Betriebsbeiträge künftig aus Staatsmitteln finanziert. Damit wird der Postulatsbericht zum Kantonsratsbeschluss 248/2015 (Vorlage 5530) umgesetzt.
Akzente mit Strahlkraft
Für die Erneuerung der Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen, deren jährlicher Beitrag Fr. 200’000 übersteigt, ist der Regierungsrat zuständig. Zwei Anträge bedürfen zusätzlich der Genehmigung des Kantonsrates, weil sie aus Kulturfondsmitteln finanziert werden. In der alleinigen Kompetenz des Regierungsrates sind
- Fotomuseum Winterthur
- Musikkollegium Winterthur
- Technorama
- Theater Neumarkt
- Zürcher Filmstiftung
- Zürcher Theaterspektakel
- Zurich Film Festival
- Kunstverein Winterthur
- Theater Winterthur
Stärkung der Regionen
Für die Vergabe der Betriebsbeiträge unter Fr. 200’000 ist die Fachstelle Kultur zuständig. Die letzte Neufestsetzung fand 2016 statt, entsprechend hoch war der finanzielle Nachholbedarf seitens der Kulturinstitutionen. Der Betriebsbeitrag von 47 Kulturinstitutionen konnte erhöht werden, davon sind 18 Institutionen ausserhalb der urbanen Kulturzentren beheimatet. Zudem erhalten 11 Kulturinstitutionen ab 2024 neu einen Betriebsbeitrag, 5 davon sind meist jüngere Kulturbetriebe in den Regionen.
Damit erreicht die kantonale Kulturförderung das Ziel, den Fokus der Unterstützung auch auf Kulturbetriebe in den Agglomerationen und den regionalen Zentren zu legen. Das Ziel, den Fokus der Unterstützung unter anderem auch auf Kulturbetriebe in den Agglomerationen und den regionalen Zentren zu legen, konnte erreicht werden. So wird das vielfältige Kulturleben im ganzen Kanton unterstützt und neben den urbanen Zentren auch die Attraktivität der Regionen gestärkt.
Neues Förderinstrument: mehrjährige Kulturförderung
Im Rahmen der Neufestsetzung der Betriebsbeiträge hat die Fachstelle Kultur zudem ein neues Förderinstrument für die mehrjährige Förderung von wiederkehrenden Veranstaltungen geschaffen. Damit werden kulturelle Organisationen ohne eigene Infrastruktur wie z.B. Festivals oder kulturelle Reihen unterstützt. In den Bereichen Musik und Tanz/Theater können sich zudem auch Ensembles oder Theatergruppen um eine mehrjährige Förderung bewerben. Das neue Instrument bietet Kulturschaffenden und Veranstaltenden mehr Planungssicherheit sowie die Möglichkeit einer längerfristigen Programmgestaltung.
- Regierungsratsbeschluss Nr. 84/2023
- Regierungsratsbeschluss Nr. 85/2023
- Regierungsratsbeschluss Nr. 86/2021
- Regierungsratsbeschluss Nr. 87/2023
- Regierungsratsbeschluss Nr. 88/2023
- Regierungsratsbeschluss Nr. 89/2023
- Regierungsratsbeschluss Nr. 90/2023
- Regierungsratsbeschluss Nr. 92/2023
- Regierungsratsbeschluss Nr. 93/2023
- Regierungsratsbeschluss Nr. 94/2023