Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft – Umsetzung läuft

Menschen mit Behinderung erhalten mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz im Kanton Zürich grössere Freiheiten bei der Wahl der Wohn- und Betreuungsformen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Arbeiten zur Umsetzung sind bereits in vollem Gang. Der Kanton führt dabei das bewährte partizipative Vorgehen mit direkt Betroffenen und Fachorganisationen fort.

Der Kantonsrat hat im Februar 2022 das Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) ohne Gegenstimme mit 161:0 verabschiedet. Mit dem SLBG (Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung) steht ein wichtiger und markanter Systemwechsel bevor: Im Zentrum stehen nun die Menschen mit einer Behinderung.

Das neue Gesetz schafft die Voraussetzung, Betroffene ihrem individuellen Bedarf entsprechend direkt über ein sogenanntes Voucher-, also «Gutschriftsystem», zu unterstützen. Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Dies hat der Regierungsrat auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschlossen. Der frühzeitige Entscheid über den Zeitpunkt des Inkrafttretens hilft allen Beteiligten dabei, sich gut auf den Systemwechsel vorzubereiten. «Gemeinsam werden wir so einen Meilenstein bei der Selbstbestimmung in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Tagesgestaltung erreichen», hält Regierungsrat und Sozialminister Mario Fehr fest.

Bereits seit diesem Sommer laufen sechs Pilotprojekte, in denen Institutionen und Organisationen im Auftrag der Sicherheitsdirektion Erfahrungen beim Aufbau von ambulanten Betreuungs- und Begleitungsangeboten sammeln. Wie bei der Erarbeitung des neuen Gesetzes setzt das Kantonale Sozialamt in der Sicherheitsdirektion auch bei dessen Umsetzung auf das bewährte partizipative Vorgehen. Direkt Betroffene und Fachorganisationen wirken also bei den Vorbereitungsarbeiten mit.
 

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