Regierungsrat will Energieförderprogramm weiterführen und ausbauen
Medienmitteilung 01.12.2022
Der Regierungsrat will die Energieförderung aufgrund der hohen Nachfrage weiterführen und ausbauen. Er beantragt dem Kantonsrat einen Rahmenkredit von 68 Millionen Franken für die Jahre 2023 bis 2026. Die kantonalen Mittel werden durch Beiträge aus der schweizweit erhobenen CO2-Abgabe ergänzt. Damit könnten im Kanton Zürich in den nächsten vier Jahren insgesamt 257 Millionen Franken zur Verfügung stehen für die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien.
Das kantonale Energieförderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Netto-Null-Klimaziels des Kantons: Es unterstützt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dabei, die Energie in ihren Gebäuden effizienter zu nutzen und fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energiequellen zu ersetzen. Die Nachfrage nach Fördermitteln ist derzeit sehr gross. Dies dürfte auf die stark gestiegenen Energiepreise sowie das zunehmende Bedürfnis nach einer CO2-freien Heizung und mehr Unabhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern zurückzuführen sein. Auch das seit dem 1. September 2022 geltende revidierte Energiegesetz mit verschärften Vorgaben für den Heizungsersatz trägt zur grossen Nachfrage bei.
Kantonaler Betrag wird dank Mitteln aus CO2-Abgabe fast vervierfacht
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat nun für die Jahre 2023 bis 2026 einen neuen Rahmenkredit von 68 Millionen Franken. Zusätzlich können die Kantone Mittel aus der CO2-Abgabe für Energieeffizienz- und Klimaschutzmassnahmen im Gebäudebereich einsetzen. Ein Teil dieser Mittel ist abhängig vom Betrag, den der Kanton selbst bewilligt. Stimmt der Kantonsrat dem Rahmenkredit zu, stehen von 2023 bis 2026 somit insgesamt 257 Millionen Franken für die Energieförderung zur Verfügung.
Fördermittel für Innovation, saisonale Speicherung und Biogas
Der grösste Teil – 60 Millionen Franken pro Jahr – soll in Massnahmen an Gebäuden fliessen, etwa die Wärmedämmung oder den Ersatz fossiler Heizungen. Zusätzlich soll 1 Million Franken pro Jahr für Pilotprojekte, mit denen neue Technologien, und Verfahren zur effizienteren Energienutzung oder zur Reduktion von CO2-Emissionen erprobt werden, zur Verfügung stehen. Im Fokus stehen insbesondere Pilotprojekte im Bereich Solarenergie.
Die saisonale Energiespeicherung wird in der Schweiz immer wichtiger werden. Sie ermöglicht es, Strom oder Wärme vom Sommer in den Winter zu übertragen. Pilotprojekte zur saisonalen Energiespeicherung sollen deshalb künftig mit 0,75 Millionen Franken pro Jahr gefördert werden. Weitere 0,25 Millionen Franken jährlich sollen für die Erzeugung von Biogas aus landwirtschaftlichen Anlagen mit anschliessender Einspeisung in das Gasnetz bereitstehen.