Musikschulen erhalten mehr Unterstützung vom Kanton
Medienmitteilung 13.10.2022
Mit zusätzlich 11 Millionen Franken jährlich unterstützt der Regierungsrat ab 2023 die anerkannten Musikschulen. Die neue Verordnung zum Musikschulgesetz regelt die Voraussetzungen zur Anerkennung sowie die Qualitätsvorgaben und die Finanzierungspauschalen.
Am 1. Januar 2023 tritt das neue Musikschulgesetz in Kraft. Der Regierungsrat hat die dazugehörende Verordnung beschlossen. Der Kanton trägt damit neu durchschnittlich zehn Prozent der Betriebskosten der Musikschulen. Bisher lag die Beteiligung bei rund drei Prozent. Die erwarteten Mehrkosten für den Kanton betragen 11 Millionen Franken jährlich.
Das Angebot der Musikschulen gemäss Musikschulgesetz gliedert sich in drei Stufen. Das Grundangebot steht allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 25. Altersjahr offen. Die Musikschulen können das Grundangebot in Zusammenarbeit mit anderen Musikschulen anbieten. Im Gegensatz zu diesem Grundangebot ist der Zugang zu den Stufen Förderprogramm und Studiumsvorbereitung auf besonders begabte und engagierte Schülerinnen und Schüler beschränkt. Um die Begabtenförderungsprogramme rechts- und chancengleich zugänglich zu machen, müssen die anbietenden Musikschulen untereinander vergleichbare Kriterien für die Eignungsprüfung und die Promotion festlegen.
Spezialfall musikalische Grundbildung
In Ergänzung zum Musikunterricht gemäss Lektionentafel können Gemeinden Musikschulen mit der Durchführung der sogenannten musikalischen Grundbildung beauftragen. Der Ausdruck «musikalische Grundbildung» ersetzt den bis anhin im Volksschulgesetz verwendeten Ausdruck «musikalische Früherziehung». Die Kosten der musikalischen Grundbildung werden jeweils vollumfänglich von der Volksschule übernommen.
Vertiefte Zusammenarbeit mit dem Verband der Zürcher Musikschulen
Die Erarbeitung der Vorlage erfolgte im engen Austausch mit dem Verband der Zürcher Musikschulen (VZM). Der VZM berät das Volksschulamt und die Musikschulen auch weiterhin. Er übernimmt die Vorprüfung der von den Musikschulen eingereichten Staatsbeitragsgesuche und stellt jährlich die statistischen Kennzahlen der Musikschulen zusammen. Diese bewährte Zusammenarbeit ermöglicht, gezielt auf bereits bestehendes externes Fachwissen zurückzugreifen und auf den Ausbau der Ressourcen im Amt zu verzichten.