Rückkehrberatung für ausländische Straftäterinnen und Straftäter: Pilotprojekt unterstützt Betroffene und hilft, Kosten zu senken
Medienmitteilung 22.09.2022
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion will der Regierungsrat die freiwillige Rückkehr von ausländischen Straftäterinnen und Straftätern fördern. Das gemeinsame Projekt der beiden Direktionen richtet sich an Personen, die ihre Strafe verbüsst haben und nun die Schweiz verlassen müssen. Ein Beratungsangebot innerhalb der Institutionen von Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) soll den Betroffenen eine Perspektive vermitteln. Dabei wird das bereits für den Asylbereich bestehende Angebot des Kantonalen Sozialamtes für den Justizvollzug erweitert.
Ein Grossteil der Ausländerinnen und Ausländer, die in einer Strafanstalt inhaftiert sind, müssen die Schweiz verlassen, sobald sie ihre Strafe verbüsst haben. Allerdings ist der Justizvollzug heute nicht darauf ausgerichtet, diese Personen systematisch zu unterstützen und auf die Rückkehr in ihr Herkunftsland vorzubereiten. Den Vollzugseinrichtungen fehlen das Wissen und die Ressourcen, um die betroffenen ausländischen Straftäterinnen und Straftäter gemäss ihren Bedürfnissen zu beraten.
Um dieser Problematik entgegenzuwirken, startet Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) am 1. Januar 2023 ein direktionsübergreifendes Pilotprojekt. Dabei soll das bereits bestehende Angebot des Kantonalen Sozialamtes im Bereich der Rückkehrberatung und -hilfe aus dem Asylbereich für den Justizvollzug erweitert und in den entsprechenden Institutionen angeboten und eingeführt werden. Das Projekt «Rückkehrorientierung und Rückkehrberatung im Sanktionenvollzug» hat zum Ziel, den Rückkehrwillen von Personen ohne Bleiberecht bereits während des Straf- und Massnahmenvollzugs zu stärken und deren Wiedereingliederung im Herkunftsland zu erleichtern. Das Projekt wird von der Hauptabteilung Forschung & Entwicklung von JuWe wissenschaftlich begleitet und auf seine Wirksamkeit überprüft.
Während der dreijährigen Pilotphase bieten Rückkehrberaterinnen und -berater des Kantonalen Sozialamtes individuelle Beratungen an. Diese Personalkosten übernimmt dabei JuWe. Das Angebot richtet sich an Personen, bei denen der Kanton Zürich für den Vollzug der Wegweisung zuständig ist. Dazu gehören auch Personen, die der Kanton in eine ausserkantonale Justizvollzugsinstitution eingewiesen hat. Ausserdem ist die Schaffung einer Fach- und Informationsstelle geplant, die JuWe-Mitarbeitende unterstützt, die sich in der Rückkehrberatung engagieren.
Die Beratungen zielen darauf ab, ausländischen Inhaftierten eine Perspektive zu vermitteln und ihren Rückkehrwillen zu fördern. Das Angebot soll zudem helfen, eine soziale Integration im Herkunftsland ohne erneute Straffälligkeit zu ermöglichen. Wenn es gelingt, die betroffenen Personen zur freiwilligen Rückkehr zu motivieren und diese kooperativ durchzuführen, lassen sich überdies Kosten einsparen. Es braucht in diesem Fall keine ausländerrechtliche Administrativhaft und es kommt auch zu keiner Aufnahme in die Nothilfe.
Die für die Projektdauer vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025 anfallenden Kosten von insgesamt 164'000 Franken werden zwischen der Sicherheitsdirektion und der Direktion der Justiz und des Innern aufgeteilt.