Gebäudeversicherung Kanton Zürich: Prämie sinkt per 1. Januar 2023

Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) senkt die Versicherungsprämie auf das kommende Jahr. Der Regierungsrat hat dem Beschluss des GVZ-Verwaltungsrates zugestimmt. Ab 1. Januar 2023 beträgt die Versicherungsprämie für die Kundinnen und Kunden der GVZ neu 29 Rappen (bisher 32 Rappen) pro 1000 Franken Versicherungswert.

Massgebend bei der Prämienfestsetzung der GVZ sind der Reservefonds in Relation zum Versicherungskapital, die Brandschutzabgaben sowie der Zürcher Index der Wohnbaupreise. Unter Berücksichtigung dieser drei Faktoren reduziert die GVZ den Versicherungsprämiensatz ab 2023 um 3 auf 29 Rappen pro 1000 Franken Versicherungswert.

Ertragsüberschüsse und Gewinne schreibt die GVZ dem Reservefonds gut, um daraus den Finanzierungsbedarf für Schadensereignisse zu decken. Sobald der Fonds die Obergrenze von 3 Promille des Versicherungskapitals überschreitet, ist die GVZ nach Gesetz verpflichtet, die Äufnung des Fonds einzustellen. Dies wird unter Einbezug der mittleren Jahresschadenbelastung, der Entwicklung im Elementarschadenbereich und des bisherigen Prämienverlaufs per 31. Dezember 2022 der Fall sein.

Die Einstellung der Äufnung des Reservefonds hat eine Reduktion des Versicherungsprämiensatzes um 4 Rappen pro 1000 Franken Versicherungswert zur Folge. Da gleichzeitig eine leichte Erhöhung der Brandschutzabgabe um 1 Rappen nötig ist, ergibt sich eine Prämiensenkung um insgesamt 3 Rappen pro 1000 Franken Versicherungswert. Die GVZ-Kundinnen und -Kunden werden damit trotz Bauteuerung und entsprechender Anpassung des Versicherungsindexes ab kommendem Jahr weniger für die Versicherung ihres Hauseigentums bezahlen.

Der Regierungsrat hat die vom Verwaltungsrat der GVZ beantragte Prämiensenkung per 1. Januar 2023 genehmigt.

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