Vernehmlassung zur Verankerung der Klimaziele im Energiegesetz

Der Kanton Zürich will vorwärts machen mit dem Schutz des Klimas und der Anpassung an den Klimawandel. Dies bekräftigen die langfristige Klimastrategie des Kantons und der neue Klimaschutzartikel in der Kantonsverfassung. Nun startet die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Energiegesetzes zur Umsetzung von Klimastrategie und Klimaschutzartikel auf Gesetzesstufe.

Die Klimakrise ist eine der grössten Herausforderungen unserer Zeit. Auch der Kanton Zürich ist davon betroffen und er will seinen Beitrag leisten, um die globalen Folgen – Hitzewellen, Dürren, Hochwasser und Unwetter – einzugrenzen. Gemäss der im März vom Regierungsrat präsentierten langfristigen Klimastrategie für den Kanton Zürich sollen im Kanton Zürich 2040, spätestens aber 2050 unter dem Strich keine Treibhausgase mehr freigesetzt werden (Netto-Null). Im Mai hat die Zürcher Stimmbevölkerung der Aufnahme eines Klimaschutzartikels in die Kantonsverfassung mit 67% Ja-Stimmen-Anteil zugestimmt. Mit einer Teilrevision des Energiegesetzes will der Regierungsrat nun diese Entscheide auf Gesetzesstufe verankern und damit die Basis für deren Umsetzung legen. In die Teilrevision sollen auch mehrere Anliegen von Vorstössen aus dem Kantonsrat rund um das Thema Klimaschutz einfliessen. Der Regierungsrat hat die Baudirektion zur Durchführung einer Vernehmlassung der entsprechenden Teilrevision ermächtigt.

Die Teilrevision umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Neue Klimaziele gemäss langfristiger Klimastrategie verankern.
  • Die Umsetzung der langfristigen Klimastrategie und deren Massnahmenplanung regeln.
  • Aufgaben von Kanton und Gemeinden zum Schutz des Klimas und bei der Anpassung an den Klimawandel festlegen.
  • Bestimmungen für ein Klimamonitoring erlassen.
  • Eine Klimaverträglichkeitsabschätzung von neuen oder zu ändernden Gesetzen verankern.
  • Eine klimaverträgliche Beschaffung von Kanton und Gemeinden konkretisieren.

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