Regierungsrat lehnt die Volksinitiative «Faire Finanzierung der Corona-Hilfen» ab

Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat die kantonale Volksinitiative «Faire Finanzierung der Corona-Hilfen» zur Ablehnung. Zur Deckung der pandemiebedingten Hilfsmassnahmen ist im Kanton Zürich keine Steuererhöhung nötig.

Die Initiative will die Spitzensätze der Vermögenssteuer für einen Zeitraum von drei Jahren erhöhen. Im Grundtarif würden Vermögensteile über 3 158 000 Franken mit 3,6 statt 3 Promille besteuert; im Verheiratetentarif wären es Vermögensteile über 3 235 000 Franken. Die Erhöhung hätte für Personen mit Vermögen über 4 Millionen Franken Mehrbelastungen von 6 bis zu rund 20 Prozent zur Folge. Für den Kanton und die Gemeinden würde sie einen zusätzlichen Ertrag von je rund 90 Millionen Franken pro Jahr auslösen, wenn alle übrigen Verhältnisse gleichbleiben.

Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative ab. Die Jahresrechnungen 2020 und 2021 schlossen jeweils mit einem Überschuss ab, und für die kommenden Jahre werden keine grösseren Belastungen des Haushalts durch die Coronahilfen erwartet. Zudem dürften die Steuerausfälle aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie geringer ausfallen als befürchtet. Daher ist eine Verschärfung der Steuerprogression bei der Vermögenssteuer nicht angezeigt.

Ausserdem werden die hohen und sehr hohen Vermögen im Kanton Zürich vergleichsweise stark besteuert. Im interkantonalen Vergleich schneidet der Kanton daher schon heute relativ schlecht ab und würde bei einer Annahme der Initiative noch weiter an Attraktivität verlieren. Rund 60 Prozent des Gesamtertrags aus der Vermögenssteuer stammt von den Steuerpflichtigen mit einem Vermögen über 4 Millionen Franken (rund 1 Prozent aller Steuerpflichtigen). Eine Erhöhung der Vermögenssteuer würde ein falsches Zeichen setzen und könnte zu Wegzügen und einem dauerhaften Verlust von Steuereinnahmen führen.
 

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