Klimaschutz: Bald wird das geänderte Energiegesetz in Kraft gesetzt

Am 1. September vollzieht der Kanton Zürich einen grossen Schritt Richtung klimafreundlichere Zukunft. Dann tritt das geänderte Energiegesetz in Kraft. Öl- und Gasheizungen können ab dann nur noch in Ausnahmefällen durch solche ersetzt werden. Klimafreundliche Heizungen werden zum Standard. Und auf neuen Häusern sind Solarpanels Pflicht.

Die Stimmberechtigten haben am 28. November 2021 die Änderung des kantonalen Energiegesetzes mit gut 62 Prozent Ja-Stimmen-Anteil angenommen. Die Umsetzung des Gesetzes bringt den Kanton Zürich beim Klimaschutz einen entscheidenden Schritt voran. Heute verursachen Öl- und Gasheizungen rund 40 Prozent der klimaschädlichen CO2-Emissionen. Neu müssen Öl- und Gasheizungen in bestehenden Gebäuden am Ende ihrer Lebensdauer durch klimafreundliche Heizungen ersetzt werden, wenn es technisch möglich und finanziell tragbar ist. Der Kanton unterstützt den Umstieg mit Förderbeiträgen.

Neue Häuser müssen so gebaut und ausgerüstet werden, dass der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung möglichst gering ist. Eine klimaneutrale Heizung ist Pflicht, Öl- und Gasheizungen sind nicht mehr erlaubt. Neubauten müssen zudem einen Teil ihres Strombedarfs selbst erzeugen, was in der Regel mit Solarpanels erfolgen dürfte. Dies als Beitrag zur Deckung der steigenden Nachfrage nach klimafreundlichem Strom.

Heizungsersatz vorausschauend planen

Gemäss Beschluss des Regierungsrates treten das geänderte Energiegesetz (Umsetzung MuKEn 2014) und die entsprechenden Verordnungsänderungen (Besondere Bauverordnung I) am 1. September 2022 in Kraft. Massgebend für die Einhaltung der neuen Bestimmungen ist das Datum der Baubewilligung, nicht das Datum der Einreichung des Baugesuchs.

Aufgrund des Ukraine-Kriegs und der Pandemie kommt es teilweise zu Engpässen bei Materiallieferungen im Heizungsbereich. Zusammen mit dem Fachkräftemangel führt dies zu längeren Wartefristen für neue Heizsysteme. Ein Heizungsersatz sollte stets vorausschauend geplant werden. In der momentanen Situation gilt dies ganz besonders. Kommt es dennoch zum unerwarteten Ausfall einer Heizung, sind auf dem Markt mobile Mietheizungen zur Überbrückung erhältlich. Zur frühzeitigen Information der Gemeinden und zu deren Unterstützung verschickt die Baudirektion ein Kreisschreiben.

Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren für Wärmepumpen geplant

Die Baudirektion arbeitet momentan an einer Revision der Bauverfahrensverordnung (BVV), um das Bewilligungsverfahren für die Installation von Wärmepumpen zu vereinfachen. Parallel dazu prüft sie Vereinfachungen bei der Bewilligung von Solaranlagen. Dabei ist es in beiden Fällen das Ziel, den administrativen Aufwand für die Bauherrschaften und die Verwaltung zu reduzieren. Diese Änderungen werden voraussichtlich im Januar 2023 in Kraft treten.

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