Vereinfachte Finanzierung der medizinischen Forschung und Lehre

Die Bildungsdirektion und die Gesundheitsdirektion haben gemeinsam mit der Universität Zürich und den Vertragsspitälern ein einfacheres Modell für die Abgeltung von deren Leistungen in Forschung und Lehre erarbeitet. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung angepasst.

Im Bereich der medizinischen Forschung und Lehre arbeitet die Universität Zürich eng mit den universitären Spitälern (Universitätsspital Zürich, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, Universitäts-Kinderspital Zürich und Universitätsklinik Balgrist) zusammen. Die Koordination erfolgt durch die Universitäre Medizin Zürich (UMZH). Das Netzwerk ist für den Lehr-, Forschungs- und Innovationsstandort Zürich von wesentlicher Bedeutung.

Die Weiterentwicklung der universitären Medizin veranlasste die Bildungsdirektion und die Gesundheitsdirektion, die Abgeltung der Lehr- und Forschungsleistungen der Vertragsspitäler durch die Universität Zürich (UZH) neu zu regeln. Das bisherige Allokationsmodell zur Bestimmung der Vergütungshöhe wird durch ein einfacheres Finanzierungsmodell abgelöst, das den Aufwand der Lehre und Forschung an den Spitälern vollständig abdecken soll. Hierzu sind zusätzliche Mittel von 12,3 Millionen Franken pro Jahr erforderlich. Zudem werden jährlich 15 Millionen Franken bereitgestellt, die je zur Hälfte durch den Kanton und die UZH getragen werden. Damit kann die UMZH strategische Forschungsprojekte an den universitären Spitälern finanzieren.

Das neue Finanzierungsmodell wird in der Verordnung über die Forschung und Lehre der Universität im Gesundheitsbereich (VüFL) verankert. Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 16. März 2022 eine entsprechende Änderung der VüFL beschlossen. Für die Umsetzung des Finanzierungsmodells schliessen die Universität und die vier Spitäler einen Rahmenvertrag und jährliche Einzelverträge ab.

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