Neu definierter Berufsauftrag soll weiterentwickelt werden
Medienmitteilung 25.03.2022
Mit dem «neu definierten Berufsauftrag» (nBA) wurde 2017 für die Zürcher Lehrpersonen ein Jahresarbeitszeitmodell eingeführt. Eine externe Evaluation kommt zum Schluss, dass eine Mehrheit der Befragten am nBA festhalten möchte, gleichzeitig aber Verbesserungen notwendig sind. Die Bildungsdirektion prüft nun, wie der nBA weiterentwickelt werden kann.
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Der «neu definierte Berufsauftrag» (nBA) legt das Arbeitszeitmodell der Lehrpersonen fest. Gemäss dem nBA wird die Jahresarbeitszeit neben dem Unterricht auf die Tätigkeitsbereiche «Schule», «Zusammenarbeit», «Weiterbildung» und gegebenenfalls «Klassenlehrperson» aufgeteilt. Lehrpersonen sollen so vor zeitlicher Überlastung geschützt werden und gleichzeitig ihre individuellen Stärken einbringen können. Durch die klare Festlegung der Arbeitszeit soll der nBA auch für mehr Transparenz sorgen und die Schulleitungen im Bereich der Personalführung stärken.
Im Herbst 2018 gab die Bildungsdirektion eine externe Evaluation des nBA in Auftrag. Diese sollte klären, wie der nBA in Schulen bzw. Gemeinden in den ersten Jahren umgesetzt wurde und allfälliges Entwicklungspotenzial feststellen. Die Evaluation wurde durch eine Arbeitsgemeinschaft bestehend aus INTERFACE (Politikstudien Forschung Beratung), kpm (Kompetenzzentrum für Public Management der Universität Bern) und IBB (Institut für Bildungsmanagement und Bildungsökonomie der Pädagogischen Hochschule Zug) durchgeführt.
Unterschiedliche Befragungsergebnisse, aber ausgewiesener Anpassungsbedarf
Die Ergebnisse zeigen, dass der nBA in den Gemeinden und Schulen sehr unterschiedlich umgesetzt wird. Die Bewertung der Kernelemente unterscheidet sich nicht nur innerhalb der befragten Gruppen, Gemeinden und Schulen, sondern auch zwischen diesen. Dabei bewerten die Lehrpersonen diese Elemente deutlich kritischer als die Schulleitungen, Schulverwaltungen und Schulpräsidien. Die Mehrheit der Befragten möchte am nBA festhalten, hält ihn jedoch für unausgereift und verlangt konzeptionelle Anpassungen.
Eher positive Bewertungen erhielten das Jahresarbeitszeitmodell und die Zuweisung von Arbeitsstunden für verschiedene Aufgaben. Am kritischsten beurteilt wurde die verpflichtende Arbeitszeiterfassung: Die Mehrheit der befragten Lehrpersonen gab an, es sei schwierig, ihre Tätigkeiten den Bereichen zuzuordnen. Vorwiegend negativ beurteilt wurden auch die verfügbaren Arbeitsstunden im Tätigkeitsbereich «Klassenlehrperson». Aus Sicht der meisten Lehrpersonen reichen die dafür zur Verfügung stehenden Stunden für diese Aufgabe nicht aus.
Verbesserungen erfordern gesetzliche Anpassungen
Damit der nBA seine erwünschte Wirkung erzielen kann, erarbeitet die Bildungsdirektion Anpassungen. Die Vorgaben sollen vereinfacht werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass sich die Beurteilungen zum nBA teilweise stark voneinander unterscheiden. Weiter sind viele Rahmenbedingungen gesetzlich vorgegeben. Dazu gehören unter anderem die Vorgabe zur Arbeitszeiterfassung nach Tätigkeitsbereichen und die Pauschalen für Unterrichtslektionen oder Klassenlehrpersonen. Die unterschiedlichen Bedürfnisse und Forderungen zur Verbesserung des nBA erfordern deshalb auch Anpassungen auf Gesetzes- und Verordnungsebene. Änderungsvorschläge müssen dem Kantonsrat zum Beschluss vorgelegt werden.
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