Änderung der Verordnung über die Alimentenhilfe
Medienmitteilung 21.10.2021
Am 1. Januar 2022 tritt eine neue Verordnung des Bundes über die Inkassohilfe in Kraft. Zwecks Anpassung an das übergeordnete Bundesrecht hat der Regierungsrat eine Änderung der kantonalen Verordnung über die Alimentenhilfe verabschiedet.
Die kantonale Verordnung über die Alimentenhilfe (AlimV) regelt die Alimentenbevorschussung, die Überbrückungshilfe und die Inkassohilfe für familienrechtliche Unterhaltsansprüche. Sie ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Neu wird die Inkassohilfe im Bundesrecht geregelt. Die Inkassohilfeverordnung des Bundes (InkHV) tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die kantonale Verordnung wird auf diesen Zeitpunkt hin dem übergeordneten Bundesrecht angepasst.
Gleichzeitig werden gestützt auf Praxiserfahrungen einzelne Bestimmungen geändert. Mit diesen Änderungen wird unter anderem das Verfahren zur Prüfung und Bewilligung einer Alimentenbevorschussung oder Überbrückungshilfe vereinfacht.