Weitere Mittel für das Härtefallprogramm

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen zweiten Zusatzkredit von 662,8 Millionen Franken für das Härtefallprogramm. Damit kann die Finanzdirektion alle Auszahlungen aus der zweiten Zuteilungsrunde tätigen und auch eine dritte Zuteilungsrunde abwickeln. Damit stehen im Kanton Zürich, die Bundesbeiträge eingeschlossen, rund 2,5 Milliarden Franken für notleidende Unternehmen zur Verfügung.

Das Budget 2021 wird durch weitere Nachtragskredite um 129,8 Millionen Franken für nicht rückzahlbare Beiträge oder 186,7 Millionen Franken für Darlehen zusätzlich belastet, je nach Umfang der nachgefragten Unterstützungsform. In die Kalkulation eingeschlossen sind auch bereits Reserven von 400 Millionen Franken nicht rückzahlbare Beiträge beziehungsweise 200 Millionen Franken Darlehen für eine dritte Zuteilungsrunde, die gegen Ende März erwartet wird. Sie wird die veränderten Kriterien nachvollziehen, die derzeit auf Bundesebene in Diskussion sind.

Der Regierungsrat nimmt mit seinem Antrag an den Kantonsrat bereits die Botschaft des Bundesrates vom 17. Februar vorweg, die bei den eidgenössischen Räten pendent ist. Damit will der Regierungsrat dafür sorgen, dass der Kanton Zürich das hohe Tempo, die Effizienz und das Volumen der bisherigen Unterstützung weiter halten kann. Der neue Antrag des Bundesrates umfasst eine Aufstockung der Härtefallhilfe von 2,5 auf total 10 Milliarden Franken. Davon sollen 3 Milliarden Franken ganz vom Bund finanziert werden und nach national verbindlichen Regeln jenen Unternehmen zu Gute kommen, die einen Umsatz von mehr als 5 Millionen Franken ausweisen. 6 Milliarden Franken sind für die kleineren Unternehmen reserviert, wobei der Kanton dabei voraussichtlich 20 Prozent der Summe selber finanzieren muss. Eine Milliarde Franken verbleibt als Bundesratsreserve.

Auch bei der zweiten Aufstockung des vom Kantonsrat ursprünglich Mitte Dezember bewilligten Härtefallpakets handelt es sich um einen Zusatzkredit, der nicht dem Referendum untersteht. Bei einer raschen Bewilligung durch den Kantonsrat können die Gelder damit unverzüglich zur Auszahlung gebracht werden.

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