Anhörung Öffnungsschritt II Corona-Pandemie: Haltung Kanton Zürich

Der Regierungsrat ist grundsätzlich einverstanden mit den vom Bund vorgesehen Öffnungsschritten in der Corona-Pandemie. Er vertritt die Meinung, dass vorbehältlich der epidemiologischen Lage Öffnungsschritte überall dort möglich sind, wo mit flankierenden Massnahmen die generelle Schliessung substituiert werden kann.

Der Regierungsrat hat sich im Rahmen der Konsultation der Kantone zu den Vorschlägen des Bundesrates für die weiteren Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie geäussert. Er unterstützt die geplanten Öffnungsschritte in den Bereichen Veranstaltungen, Sport und Kultur, bei den Aussenbereichen der Restaurants und bei der Anpassung der Quarantäne. In jedem Fall aufzuheben ist die 5-er-Regel für Privathaushalte, die in der Praxis nicht umsetzbar ist. Zusätzlich regt der Regierungsrat an, die Homeoffice-Pflicht durch eine Homeoffice-Empfehlung zu ersetzen und den Präsenzunterricht im über- und ausserobligatorischen Bereich mit Schutzkonzepten zuzulassen. Diese Öffnungsschritte sind mit flankierenden Massnahmen möglich, sofern sie entsprechend kontrolliert werden und sollen vorbehältlich der epidemiologischen Lage erfolgen. Weitergehende Öffnungsschritte wie die vollständige Öffnung der Restaurants oder im Sportbereich sind zu prüfen, sofern die epidemiologische Lage dies erlaubt.

Der Regierungsrat erwartet vom Bundesrat, dass er bei seinen Entscheiden vermehrt auch die spezifischen Problemstellungen der Kantone mit urbanen Verhältnissen mitberücksichtigt. Einerseits sind diese Kantone bezüglich der wirtschaftlichen Folgen der Einschränkungen überproportional betroffen. Andererseits wird aufgrund der zum Teil engen Wohnverhältnisse die Bevölkerung in urbanen Gegenden stärker von den Einschränkungen beeinträchtigt. Zudem regt der Regierungsrat an, die Reisequarantäne anzupassen. Bei Nachweis einer Impfung oder einem negativen Testresultat bzw. einer Immunisierung soll die Einreise ohne Quarantäne möglich sein.

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