Folgen der Pandemie auf Arbeitsmarkt schwächen sich ab
Medienmitteilung 09.06.2020
Im Mai stieg die Arbeitslosigkeit im Kanton Zürich leicht an, jedoch deutlich weniger stark als in den beiden Vormonaten. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,1 Prozentpunkte auf 3,2 Prozent. Mit der schrittweisen Lockerung der Pandemie-Massnahmen beginnen sich grosse Teile des Arbeitsmarktes wieder zu erholen. Die Unsicherheit über die Stärke der Erholung und der hohe Bezug von Kurzarbeit erlauben noch kein Aufatmen. Die Arbeitslosigkeit dürfte noch weiter ansteigen.
Ende Mai waren 27'356 Personen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) des Kantons Zürich als arbeitslos gemeldet, 757 Personen mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich dadurch um 0,1 Prozentpunkte auf 3,2 Prozent. Die Zunahme der Arbeitslosenzahlen verteilte sich im vergangenen Mai auf praktisch alle Wirtschaftszweige und Berufsgruppen. Deutliche Anstiege verzeichneten die freiberuflichen, technischen und wissenschaftlichen Dienstleistungen (+122), der Grosshandel (+106), der Detailhandel (+91), der Verkehr und Transport (+90) das Gastgewerbe (+82) sowie das Gesundheits- und Sozialwesen (+69). Eine Ausnahme bilden das Baugewerbe (-113) sowie der Bereich Gebäudebetreuung. Garten- und Landschaftsbau (-14). Diese abnehmende Entwicklung ist saisonal bedingt.
Die Altersgruppen der 20-29-Jährigen waren seit März am stärksten von der Zunahme der Arbeitslosigkeit betroffen. Dies dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass Berufseinsteigende in der Regel eine noch wenig gefestigte Stellung im Arbeitsmarkt haben. Sie haben kürzere Kündigungsfristen, arbeiten oft in befristeten Anstellungen und sind häufig in Branchen tätig, die von der Corona-Krise stark betroffen sind.
Schrittweise Öffnung der RAV
Aufgrund der ausserordentlichen Lage fanden die Beratungsgespräche mit den Stellensuchenden seit 16. März telefonisch statt. Seit 8. Juni finden wieder erste Beratungsgespräche vor Ort statt. Die Personalberatenden laden zuerst diejenigen Personen ein, mit denen sie noch kein Beratungsgespräch im RAV durchführen konnten. Ab 6. Juli sind auch persönliche Anmeldungen von Stellensuchenden im RAV wieder möglich.
Die seit 26. März ausgesetzte Stellenmeldepflicht wurde auf den 8. Juni wieder eingeführt. Das Stellenmeldezentrum des Kantons Zürich nahm auf diesen Zeitpunkt seinen Betrieb wieder auf.
Voraussichtlich 36 Prozent der Beschäftigten in Kurzarbeit
Im Kanton Zürich sind rund 36 Prozent der Beschäftigten für Kurzarbeit angemeldet. Bis am 7. Juni wurden Voranmeldungen für Kurzarbeit infolge des Coronavirus von 32'170 Betrieben bewilligt. In diesen Voranmeldungen wurden insgesamt 371'114 Arbeitnehmende als voraussichtlich von Kurzarbeit betroffen gemeldet.
Gemäss bisheriger Erfahrungen rechnen im langjährigen Schnitt rund 50 Prozent der Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben, diese auch ab. Einige Betriebe melden sich für Kurzarbeit an, führen diese dann aber aufgrund veränderter Verhältnisse nicht oder nur teilweise ein. Für den Monat März 2020 haben per 7. Juni 67,1 Prozent der Betriebe Kurzarbeit abgerechnet, für den Monat April 68,0 Prozent. Dieser Anteil kann sich noch erhöhen, da es möglich ist, bis drei Monate nach Abschluss des Abrechnungsmonats die Abrechnungen einzureichen.
In den kommenden Monaten wird sich nach dem Auslaufen der Kurzarbeit zeigen, ob die Unternehmen die Corona-Krise auch ohne Kurzarbeit bewältigen, oder ob es um einen zeitlich verschobenen Stellenabbau kommt.