Coronavirus

COVID-19 ist eine Infektionskrankheit, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird. Die Krankheitssymptome sind bei den meisten Personen leicht bis moderat. Eine Impfung ist verfügbar.

Erreger und Übertragung

COVID-19 ist eine Infektionskrankheit und wird durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst. Das Coronavirus kann auf verschiedenen Wegen zwischen Menschen übertragen werden. Meistens wird es durch Tröpfchen und Aerosole übertragen, die von einer angesteckten Person abgegeben werden, insbesondere beim Husten, Niesen und lauten Sprechen.

Testen

Kosten für COVID-19-Tests werden in der Regel nicht mehr durch den Bund bezahlt. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten nur bei individuell ärztlich angeordneten Tests, wenn die Diagnose bei symptomatischen Personen für eine Therapie notwendig ist. In diesem Fall kommt die übliche Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) zur Anwendung.

Ab dem 1. Juli 2024 ist die Verwendung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 zur Fachanwendung ausserhalb von Laboratorien, also z.B. in Apotheken und Arztpraxen, nicht mehr zulässig. SARS-CoV-2 Tests zur Eigenanwendung («Corona-Selbsttests») dürfen weiterhin verkauft und verwendet werden.

COVID-19-Impfung

Wichtiger Hinweis

Ab dem 1. Juli 2024 werden die COVID-19-Impfungen in die Regelstrukturen überführt. Das heisst, dass ab diesem Zeitpunkt die COVID-19-Impfung wie andere Impfungen gehandhabt wird. Die Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen wird durch die regulären Strukturen des Marktes sichergestellt. Die Vergütung erfolgt durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), unter Berücksichtigung der üblichen Kostenbeteiligung (Selbstbehalt und Franchise).

Terminbuchungen erfolgen direkt bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt, in Impfapotheken oder im Zentrum für Reisemedizin der Universität Zürich. Die Impfung wird im persönlichen Impfbüchlein dokumentiert. Das kantonale Imfptool VacMe wird nicht mehr für Terminbuchungen und die Impfdokumentation eingesetzt.

Impfempfehlung

Die Impfempfehlungen für COVID-19 richten sich nach dem Nationalen Schweizerischen Impfplan.

Was Sie zum Impftermin mitnehmen müssen

Für die Impfung müssen Sie Folgendes vorweisen:

Vorteile:

  • Krankenkassenkarte
  • Amtlicher Ausweis
  • Impfausweis
  • Allergikerinnen und Allergiker mit schwerer Reaktion in der Vergangenheit: ärztliches Attest

Seit dem 1. September 2023 werden keine COVID-Zertifikate mehr ausgestellt, da der Betrieb des Schweizer Zertifikatssystems eingestellt wurde. Nehmen Sie daher Ihren persönlichen Impfausweis («Impfbüchlein») mit, damit die Impfung dort eingetragen werden kann.

Mit Überführung der COVID-Impfungen in die Regelstrukturen ab dem 1. Juli 2024 werden Impfungen nicht mehr im Impftool VacMe dokumentiert.

Impfstoffe

Die Impfstoffe werden von Swissmedic zugelassen und vom Bund beschafft. 

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Mehrsprachige Informationen

Unter folgendem Link des BAG finden sich Informationen zum Coronavirus in Englisch, Französisch und Italienisch.

Gesundheitliche Lage

Das Infoportal übertragbare Krankheiten des BAG informiert jeden Mittwoch über Infektions- und Erkrankungsfälle in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, die durch verschiedene Erreger ausgelöst werden (wie COVID-19, Grippe und weitere respiratorische Viren).

Einreisebestimmungen

Es gibt keine Einreisebeschränkungen aufgrund des Coronavirus. Zur Einreise in die Schweiz müssen keine Impf-, Genesungs- oder Testnachweise erbracht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Staatssekretariats für Migration (SEM). Der Online-Travelcheck zeigt auf, welche Bestimmungen auf die individuelle Situation zutreffen.

Weiterführende Informationen

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Merkblätter & Downloads

Kontakt

Gesundheitsdirektion – Coronavirus

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

info-corona@gd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: