Erneuter Missbrauch des Strafrechts für politische Zwecke
Medienmitteilung 27.05.2020
Mehrere abgewiesene Asylsuchende, die die Schweiz längst hätten verlassen müssen, und weitere Personen aus dem Asylbereich haben bei der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich eine Strafanzeige gegen Sicherheitsdirektor Mario Fehr und zwei Mitarbeiterinnen der Direktion eingereicht. Die Anzeigeerstatter werden unterstützt von den Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz und dem Verein Solidarité sans frontières.
Die im Zusammenhang mit dem Corona-Schutz in den kantonalen Notunterkünften erhobenen Vorwürfe sind nicht nur haltlos, sondern dienen einzig und allein dem Zweck, eine politische Auseinandersetzung zu führen.
Der Schutz der Gesundheit aller Personen im Asylbereich hat für den Kanton Zürich zu jeder Zeit hohe Priorität. Das galt und gilt auch während der Corona-Pandemie. Der Kanton hat für die gesamte Asylinfrastruktur rechtzeitig Vorsorgemassnahmen getroffen: Schon vor Feststellen der ausserordentlichen Lage wurden die mit dem Betrieb der kantonalen Durchgangs- und Rückkehrzentren betrauten Organisationen beauftragt, ihre Gesundheits- und Pandemiekonzepte zu aktivieren und Sofortmassnahmen zu ergreifen. Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden (und werden nach wie vor) über die geltenden Massnahmen informiert und für die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG sensibilisiert. In allen kantonalen Zentren wurden Isolierzimmer eingerichtet. Die Kapazitäten bei den Schlafräumen und Nasszellen wurden optimiert, der Zugang zu Desinfektionsmittel und Seife sichergestellt. Für spezifisch vulnerable Personen wurde zudem eine separate Unterkunft im Kanton in Betrieb genommen; darüber hinaus stand eine separate Station mit Krankenzimmern in einem ehemaligen Pflegezentrum zur Verfügung.
Dass sich die getroffenen Massnahmen insgesamt bewährt haben, zeigen die Zahlen: Bei über 600 Personen innerhalb der kantonalen Asylinfrastruktur kam es zu gerademal 8 Covid-Fällen; alle erkrankten Personen sind wieder gesund.
Der Entscheid über das Vorgehen bei einer Strafanzeige liegt bei der Oberstaatsanwaltschaft. Weitergehende Auskünfte seitens der Sicherheitsdirektion sind derzeit nicht möglich.