Zulassungsbeschränkungen an der Zürcher Fachhochschule
Medienmitteilung 05.12.2019
Der Regierungsrat hat erneut die Zulassungsbeschränkungen für die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) sowie die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) festgelegt.
Der Regierungsrat hat ab Studienjahr 2020/21 wiederum für drei Studienjahre die Zulassungsbeschränkungen für die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) sowie für drei Departemente der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) festgelegt. Gründe für die Zulassungsbeschränkungen sind insbesondere räumliche Engpässe, eine beschränkte Anzahl von Praktikumsplätzen sowie Studienbedingungen mit erhöhtem Infrastruktur- und Personalbedarf.
An der ZHAW stehen in den Departementen Soziale Arbeit und Angewandte Psychologie weiterhin 210 (Studiengang Soziale Arbeit) und 120 (Studiengang Angewandte Psychologie) Bachelorstudienplätze zur Verfügung. Auch unverändert bleibt die Studienplatzzahl im Departement Gesundheit für den Bachelorstudiengang Gesundheitsförderung und Prävention (66). Eine Erhöhung der Studienplätze ist dagegen für die Studiengänge Ergotherapie (bisher 78) und Hebamme (bisher 66) auf je 90 sowie für die Studiengängen Pflege und Physiotherapie (bisher je 126) auf je 150 vorgesehen.
An der ZHdK werden die Aufnahmekapazitäten wie bisher pro Departement festgelegt. Unverändert bleibt die Zahl der Studienplätze in den Departementen Kulturanalysen und Vermittlung (111), Kunst & Medien (106) sowie Musik (298). Die Studienplatzzahl im Departement Darstellende Künste und Film wird von 106 auf 114 angehoben. Im Departement Design wird die bisherige Studienplatzzahl (145) vorerst beibehalten und ab dem Studienjahr 2021/22 auf 150 Plätze erhöht.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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