Zwei Studien zur Lohngleichheit
Medienmitteilung 15.11.2018
Der Kanton Zürich hat die Löhne seiner Angestellten in zwei Studien auf nicht erklärte Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen überprüfen lassen. Mit 1,7 Prozent liegt der errechnete Lohnunterschied insgesamt deutlich unter der Toleranzgrenze des angewandten Rechnungsmodells von 5 Prozent. Obwohl für künftige Studien die Daten noch exakter erhoben werden sollen, kann davon ausgegangen werden, dass in der kantonalen Verwaltung keine systematische Lohndiskriminierung vorliegt.
Die Prüfung der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in der kantonalen Verwaltung geschah auf zwei unterschiedlichen, sich ergänzenden Wegen. Einerseits liessen Personalamt und Finanzdirektion durch ein externes Beratungsunternehmen die Löhne aller Direktionen und der Staatskanzlei sowie der Bezirksverwaltungen und der unselbstständigen Anstalten zu einem Stichtag im April 2018 erfassen. Die Direktion der Justiz und des Innern untersuchte ihrerseits in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Amt, wie sich die Löhne in den Jahren 2002 bis 2017 in ihrer Direktion generell mit Blick auf die Geschlechter entwickelten.
Toleranzwert unterschritten
Die Lohngleichheitsprüfung basiert auf dem Selbstprüfungswerkzeug Logib des Bundes. In Ermangelung der kompletten Daten, insbesondere jener zur Ausbildung der Mitarbeitenden, musste dieses Instrument allerdings mit Annahmen ergänzt werden. Deshalb sind die Ergebnisse mit entsprechender Vorsicht zu interpretieren. Die Resultate ergeben indessen für alle Direktionen und die Staatskanzlei einen errechneten Lohnunterschied von 1,7 Prozent zwischen Männern und Frauen. Dieser liegt deutlich unter dem modellbedingten Toleranzwert von 5 Prozent. Somit kann davon ausgegangen werden, dass das kantonale Lohnmodell keine systematische Lohndiskriminierung der Frauen gegenüber den Männern zulässt.
Regelmässige Studien mit verbessertem Datenmaterial
Der Regierungsrat hat angesichts der nicht komplett vorliegenden Daten beschlossen, diese künftig systematisch zu erheben. Damit wird es möglich sein, die Lohngleichheit in der Kantonalen Verwaltung regelmässig und noch exakter abzubilden. Trotz eingeschränkter Aussagekraft der vorliegenden Studien hat der Regierungsrat im Sinne der Transparenz entschieden, beide Erhebungen zu veröffentlichen. Diese lassen sich jedoch miteinander nicht vergleichen, da sie auf unterschiedlichen Annahmen und einer unterschiedlichen Betrachtungsweise beruhen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)