Regierungsrat plant Strassenverlegung aus dem Neeracherried
Medienmitteilung 24.05.2018
Im Frühling 2017 haben die Gemeinden Höri, Neerach und Niederglatt gemeinsam mit Naturschutzverbänden dem Kanton ein Konzept zur Verlegung der Strassen aus dem Neeracherried vorgelegt. Der Regierungsrat hat das Konzept geprüft und plant die Verlegung der Strassen aus dem Neeracherried gemäss Richtplan weiter. Die geforderte Ostumfahrung Niederglatt wird nicht weiterverfolgt.
Das Neeracherried ist ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Gegenwärtig wird es von zwei Staatsstrassen durchquert: einerseits von der Wehntalerstrasse, anderseits durch die Glattal-/Kaiserstuhlstrasse. Zum besseren Schutz des Neeracherrieds sieht der kantonale Verkehrsrichtplan einen Rückbau aller Strassen im Bereich Neeracherried vor.
Mit einer Motion aus dem Jahr 2010 wurde der Regierungsrat beauftragt, ein Vorprojekt für die im Richtplan eingetragene Strassenverlegung zu erarbeiten. Das daraufhin ausgearbeitete Projekt wurde 2015 der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zur Prüfung unterbreitet. Die ENHK kam in ihrem Gutachten zum Schluss, dass die Strassenverlegung gesamthaft eine Verbesserung für das national geschützte Ried mit sich bringe. Da die umliegenden Gemeinden Höri, Neerach und Niederglatt bislang diese Variante abgelehnt und eine Variante mit Tunnel bevorzugt hatten, lud die Volkswirtschaftsdirektion sie im September 2016 ein, sich zur neuen Ausgangslage aufgrund des ENHK-Gutachtens und zum weiteren Vorgehen zu äussern.
Die drei Gemeinden erarbeiteten daraufhin gemeinsam mit den involvierten Naturschutzverbänden ein eigenes Konzept für eine Umfahrung, das im Frühling 2017 bei der Volkswirtschaftsdirektion eingereicht wurde. Das Konzept beinhaltet verschiedene Anliegen und Wünsche an die Ausgestaltung der vom Kanton vorgesehenen Richtplanvariante. Zusätzlich zur Strassenverlegung wird im Konzept eine Ostumfahrung von Niederglatt gefordert.
Der Regierungsrat hat nun beschlossen, die im Richtplan enthaltenen und mit der Motion im Jahre 2010 geforderten Strassenverlegungen weiterzuverfolgen. Die von den Gemeinden und den beteiligten Naturschutzverbänden eingebrachten Vorschläge sollen mit Ausnahme der Ostumfahrung Niederglatt im weiteren Projektverlauf vertieft geprüft werden. Die Ostumfahrung Niederglatt, für die keine richtplanerische Grundlage besteht, wird aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf Siedlung und Landschaft und der hohen Kosten nicht weiterverfolgt.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)