Umfahrung Eglisau: Brückenlösungen werden weiterverfolgt
Medienmitteilung 21.06.2016
Mit der geplanten Umfahrung Eglisau sollen das Siedlungsgebiet vom Durchgangsverkehr entlastet und die Stauzeiten verringert werden. Der Regierungsrat verfolgt weiterhin eine Brückenlösung. Zwei Varianten werden nun vertieft geprüft.
Mehr als 22›000 Fahrzeuge und überdurchschnittlich viele Lastwagen fahren an einem gewöhnlichen Werktag durch Eglisau. Insbesondere in Spitzenzeiten kommt es täglich zu Staus. Mit der im Richtplan enthaltenen Umfahrung Eglisau sollen die Gemeinde vom Durchgangsverkehr entlastet und die Stauzeiten verringert werden. Das Vorhaben für eine weitere oberirdische Rheinquerung berührt allerdings verschiedene bundesrechtlich geschützte Objekte, insbesondere die Flusslandschaft des Rheins. 2013 kam die Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) in ihrem ersten Gutachten zum Schluss, dass die damals geplante, dem kantonalen Richtplan entsprechende Linienführung nicht bewilligungsfähig ist. Daraufhin erarbeitete die Volkswirtschaftsdirektion sieben weitere Varianten für eine Rheinquerung: fünf Brücken- und zwei Tunnelvarianten.
Die neuen Linienführungen wurden der ENHK im vergangenen Jahr zur Begutachtung vorgelegt. Die ENHK zog die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) bei, da sich auch Fragen zur Auswirkung einer neuen Brücke auf das kantonal geschützte Eisenbahnviadukt stellen. Die Kommissionen kamen in ihrem gemeinsamen Gutachten vom 20. November 2015 zum Schluss, dass auch die neuen Varianten einer oberirdischen Rheinquerung als schwerwiegende Beeinträchtigung der Schutzobjekte einzustufen seien. Allerdings sind je nach Variante unterschiedliche Schutzobjekte bzw. Schutzziele betroffen. Die mit einer Umfahrung von Eglisau erzielte Entlastung des historischen Ortskerns vermag nach Auffassung der Kommissionen die neuen Beeinträchtigungen nicht aufzuwiegen. Die Kommissionen sprechen sich für die Realisierung einer der Tunnelvarianten aus.
Zwei Brückenvarianten werden weiterverfolgt
Der Regierungsrat ist weiterhin gewillt, das Siedlungsgebiet von Eglisau vom Verkehr zu entlasten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen eine neue Brücke bei Eglisau indes nur zu, wenn die betroffenen Schutzobjekte grösstmöglich geschont werden. Die Fachgutachten äussern erhebliche Vorbehalte zu den Brückenvarianten, schliessen eine verträgliche Lösung indes nicht kategorisch aus. Ziel der weiteren Planung ist es deshalb, die Schwere des Eingriffs in Bezug auf die Schutzziele so stark wie möglich zu reduzieren. Gleichzeitig müssen der verkehrliche Nutzen hoch und die Kosten eines solchen Projekts verhältnismässig sein.
Der Regierungsrat möchte daher zwei Brückenvarianten weiterverfolgen: Zum einen die Variante Hoch, direkt «im Schatten» der bestehenden Eisenbahnbrücke. Diese ist mit rund 190 Millionen Franken (+/- 30 Prozent) die kostengünstigste der geprüften Varianten. Zum andern nimmt der Regierungsrat einen Hinweis im Gutachten der ENHK und der EKD auf und prüft eine weitere, tiefer gelegene Brücke unmittelbar westlich der Abwasserreinigungsanlage. Der Regierungsrat hat der Volkswirtschaftsdirektion den Auftrag erteilt, diese Varianten weiter zu bearbeiten.
Das Ergebnis der vertieften Abklärungen wird voraussichtlich erneut den beiden Fachkommissionen vorgelegt werden. Anschliessend wird der Regierungsrat nach einer umfassenden Interessenabwägung über das weitere Vorgehen entscheiden.
Die Varianten für eine unterirdische Querung mit einem langen Tunnel sowie tiefliegende Brückenvarianten mit längeren Tunnelbauwerken bei den Zu- und Wegfahrten kommen aufgrund der hohen Kosten von rund 780 Millionen Franken (+/- 30 Prozent) für den Regierungsrat weiterhin nicht in Frage.
Verbesserungen mit Betriebs- und Gestaltungskonzept
Um die Verkehrssituation der Ortsdurchfahrt Eglisau kurz- bis mittelfristig zu verbessern, wurde parallel zu den Umfahrungsvarianten ein Betriebs- und Gestaltungskonzept Eglisau erarbeitet. Mittels zwei Lichtsignalen an den Ortseingängen sollen die Sicherheit für den Fussverkehr erhöht sowie der Verkehrsfluss und die Abbiegebeziehungen für den örtlichen Verkehr verbessert werden. Die Umsetzung des Betriebs- und Gestaltungskonzepts soll nun möglichst rasch erfolgen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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