Geplante Umfahrung Eglisau widerspricht den Schutzzielen des Hochrheins
Medienmitteilung 30.01.2014
Die geplante Umfahrung von Eglisau gemäss dem heutigen Richtplan erweist sich nach einem Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) als nicht bewilligungsfähig. Der Regierungsrat verzichtet deshalb auf eine Projektierung an dieser Lage und beantragt dem Kantonsrat, die entsprechende Motion als nicht erfüllbar erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat erachtet aber eine Umfahrung von Eglisau weiterhin als notwendig und will eine Rheinquerung an anderer Stelle prüfen. Unabhängig davon soll der ebenfalls in einer Motion geforderte Autobahnzusammenschluss Bülach – Glattfelden durch den Ausbau im Hardwald und des Kreisels «Chrüzstrasse» vorangetrieben werden. Für die Projektierung hat der Regierungsrat vier Millionen Franken bewilligt.
Das Hochrheingebiet zwischen Bodensee und Basel ist im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) unter Schutz gestellt. Zweck dieses Inventars ist es, die darin aufgenommenen Landschaften und Naturdenkmäler zu schonen, bzw. bei überwiegendem allgemeinem Interesse ungeschmälert zu erhalten. Im August 2012 hatte der Kantonsrat eine Motion überwiesen, die den Regierungsrat beauftragt, für die im Verkehrsrichtplan eingetragene Umfahrung von Eglisau ein Ausführungsprojekt auszuarbeiten. In der Folge hat das Amt für Verkehr die in den Motionen verlangten Ausbauvorhaben sowie weitere Verbesserungsmöglichkeiten für das Strassennetz im Raum Eglisau geprüft.
Um Klarheit und grössere Rechtssicherheit darüber zu erlangen, ob eine Umfahrung gemäss Richtplan im BLN-Gebiet bewilligungsfähig ist, wurde bei der ENHK ein Gutachten zum Vorhaben eingeholt. Ein solches ist für ein Vorhaben dieser Grösse obligatorisch. In ihrem Gutachten hält die ENHK fest, dass «(…) die geplante Brücke (…) die Sicht auf den Eisenbahnviadukt oder die historische Strassenbrücke und das Städtchen Eglisau dominiert. Das Zusammenspiel der beiden kulturhistorisch und technisch bedeutenden Brückenbauwerke mit der Flusslandschaft wird gestört, und die heutigen Sichtbezüge zwischen dem Städtchen Eglisau, dem Flussraum und den historischen Brücken werden zerschnitten. Durch die mit grosser Wahrscheinlichkeit notwendigen Lärmschutzmassnahmen (Lärmschutzwände und allenfalls Einhausung der Brücke) erhält die neue Brücke eine Riegelwirkung. Damit widerspricht das Vorhaben den Schutzzielen der Erhaltung des die Flusslandschaft prägenden Zusammenspiels des Rheins mit den kulturhistorisch wertvollen Brückenbauwerken sowie der Erhaltung der Kulturdenkmäler in ihrer Wirkung und führt zu einer schweren Beeinträchtigung des BLN-Gebietes.»
Aufgrund des überwiegenden allgemeinen Interesses am Erhalt der Landschaft beantragt die ENHK, das Projekt einer oberirdischen Rheinquerung am vorgesehenen Standort nicht weiter zu verfolgen.
Umfahrungslösung an anderer Stelle prüfen
Eine Umfahrung mit der Linienführung des heutigen Richtplaneintrags ist aufgrund des Gutachtens der ENHK kaum bewilligungsfähig. Ein entsprechendes Projekt könnte aufgrund der gängigen Gerichtspraxis mit guten Chancen auf Erfolg angefochten werden, da dem Gutachten im Bewilligungsverfahren und vor Gericht ein hoher Stellenwert zukommt. Der Regierungsrat will deshalb auf eine weitere Umsetzung des Richtplaneintrags verzichten und beantragt dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 55/2009 betreffend Realisierung Umfahrung Eglisau als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat will weiter nach einer bewilligungsfähigen Umfahrungslösung suchen und dabei auch auf frühere Planungen zurückgreifen. Eine neue Rheinquerung flussaufwärts von der Eisenbahnbrücke ist gemäss dem Gutachten aber kaum denkbar. Die ENHK hält aber fest, dass eine neue Strassenbrücke mit dem ebenfalls im Richtplan aufgeführten Doppelspurausbau der Eisenbahnstrecke Eglisau-Neuhausen zu koordinieren sei, für den Fall, dass an der Umfahrung festgehalten werde.
Optimierung Ortsdurchfahrt Eglisau und Ausbau Hardwald vorantreiben
Im Rahmen der anstehenden Sanierung der Staatsstrasse durch Eglisau hat der Kanton Zürich in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Eglisau eine Studie für eine verkehrliche und gestalterische Optimierung der Strasse erarbeitet. Ziel der geplanten Massnahmen ist es, den Verkehr innerorts mittels gesteuerter Lichtsignalanlagen zu verflüssigen. Das Betriebs- und Gestaltungskonzept stellt keinen Ersatz für eine Umfahrung dar, soll aber die Sicherheit innerorts erhöhen und den Verkehr siedlungsverträglich abwickeln, ohne die Kapazität der Strasse zu beeinträchtigen. Gleichzeitig will der Regierungsrat die Projektierungsarbeiten für den Ausbau des Streckenabschnittes Schaffhauserstrasse im Bülacher Hardwald auf vier Spuren und den Ausbau des Kreisels «Chrüzstrasse» in Erfüllung der kantonsrätlichen Motion Nr. 56/2009 weiter vorantreiben. Für die Vermessung, die Projektierung und die Umweltverträglichkeitsanalyse bewilligt er deshalb eine erste Ausgabe von vier Millionen Franken.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.