Oberflächenanlagen geologischer Tiefenlager: Regierungsrat fordert Neubewertung der Standortkriterien

Der Regierungsrat hat die Vorschläge der Nagra für Standortareale von Oberflächenanlagen geologischer Tiefenlager im Kanton Zürich beurteilt. Er verlangt vom Bundesamt für Energie, dass dem Faktor Sicherheit im Auswahlverfahren oberste Priorität eingeräumt wird. Die Auswahlkriterien müssen gemeinsam mit dem Kanton nochmals geprüft und anschliessend die Standortareale neu ausgewählt und bewertet werden. Zudem sollen Alternativstandorte ausserhalb der besonders geschützten Gewässerschutzbereiche ermittelt werden.

Der Regierungsrat hat die sechs Vorschläge der Nagra für Standortareale von Oberflächenanlagen geologischer Tiefenlager im Kanton Zürich beurteilt und zuhanden des zuständigen Bundesamts für Energie mehrere Schlüsse gezogen:

1. Sicherheit hat Vorrang

Die Sicherheit hat im gesamten, langjährigen Auswahlverfahren für Standorte geologischer Tiefenlager weiterhin oberste Priorität. Die sicherheitstechnischen Abklärungen im Hinblick auf das Lager im Untergrund haben Vorrang vor der momentan gleichzeitig diskutierten Erarbeitung von Vorschlägen für die Platzierung der Oberflächenanlagen. Die spätere Auswahl der Lagerstandorte im Untergrund darf nicht durch vorgängige Entscheide zu Oberflächenstandortarealen eingeschränkt werden. Vielmehr muss zuerst der – geologisch am besten geeignete – Lagerstandort definiert werden, damit anschliessend festgelegt werden kann, welches der sicherste Weg an die Erdoberfläche beziehungsweise zum entsprechenden Standortareal ist.

2. Alternativstandorte ausserhalb der besonders geschützten Gewässerschutzbereiche ermitteln

Gemäss eidgenössischer Gewässerschutzgesetzgebung sind die Kantone verpflichtet, die besonders gefährdeten Gewässerschutzbereiche planerisch auszuscheiden, um sie zu schützen. Die Nagra schlägt im Zürcher Unterland (Standortregion Nördlich Lägern) und im Zürcher Weinland (Standortregion Zürich Nordost) je drei Standortareale für Oberflächenanlagen vor. Alle sechs befinden sich über Grundwasservorkommen, welche – grösstenteils bereits heute, teilweise in Zukunft – zu Trinkzwecken genutzt werden. Der Regierungsrat lehnt diese Standortareale im Sinn der Risikovorsorge zum heutigen Zeitpunkt ab. Da die Oberflächenanlagen nicht strikt standortgebunden sind, verlangt er, gerade in der aktuellen sehr frühen Planungsphase, dass auch Standortareale ausserhalb der besonders geschützten Gewässerschutzbereiche ermittelt werden.

3. Bestimmung und Gewichtung der Auswahlkriterien zu klären

Aus den oben genannten Gründen sieht der Regierungsrat bezüglich Auswahl und Gewichtung der Standortkriterien Klärungsbedarf. Er fordert, dass die Nagra diese Punkte mit den Fachbehörden des Kantons bereinigt. Danach müssen auf der Grundlage der neuen Kriterien erneut Standortareale ausgewählt und bewertet werden. Die Ergebnisse sind dem Kanton zu unterbreiten.

Die Herausforderungen im Sachplanverfahren geologische Tiefenlager, das vom Regierungsrat konstruktiv begleitet wird, sind für alle Beteiligten gross. Im aktuellen Stadium des Verfahrens muss deshalb der Erarbeitung von Vorschlägen für die Platzierung der Oberflächenanlagen, den sicherheitstechnischen Abklärungen im Untergrund, sowie deren Abstimmung aufeinander ausreichend Zeit eingeräumt werden.

Weitere Informationen zum Sachplanverfahren geologische Tiefenlager: www.radioaktiveabfaelle.zh.ch


Der Regierungsratsbeschluss Nr. 621/2012 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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