Teilrevision des Lohnsystems wird in die Vernehmlassung geschickt

Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion ermächtigt, zur Neuregelung der individuellen Lohnerhöhung (Beförderungen) und der Einmalzulagen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Im März 2006 hatte der Regierungsrat die Finanzdirektion mit der Durchführung einer Teilrevision des bestehenden Lohnsystems beauftragt – dabei sollte ein verstärkt leistungsorientiertes und flexibleres Konzept der individuellen Lohnentwicklung erarbeitet werden. Die Vernehmlassung zum revidierten Konzept der individuellen Lohnentwicklung dauert bis Mitte Mai 2009.

Das ausgearbeitete Konzept beinhaltet zwei Varianten zur Regelung einer leistungsorientierten Lohnentwicklung auf der Basis halber Lohnstufen. Beide Varianten sehen zudem nach Leistung differenzierte Lohnmaxima vor. Die halben Lohnstufen sollen die Flexibilität der Führungskräfte zur Gestaltung der Lohnentwicklung erhöhen. Bis anhin wurde in der kantonalen Verwaltung für eine leistungsorientierte Lohnentwicklung die Bezeichnung «Beförderung» verwendet. Diese missverständliche Bezeichnung wird neu ersetzt durch «individuelle Lohnerhöhung».

Kriterien zur Gestaltung der jährlichen Lohnrunden definiert

Geplant ist zudem die Abschaffung des automatischen Stufenaufstieges, da dieser dem Ziel einer verstärkt leistungsorientierten Lohnentwicklung widerspricht und auf Grund der Erfahrung der vergangenen Jahre auch nicht finanzierbar ist. Im Gegenzug wurden Kriterien zur Gestaltung der jährlichen Lohnrunden für das kantonale Personal definiert. Grundsätzlich soll sich die jährliche durchschnittliche Lohnentwicklung an den Lohnrunden von Arbeitgebern mit Bedeutung für den Wirtschaftsraum Zürich orientieren. Dabei bilden die Ergebnisse der UBS Lohnumfrage, die seit 1989 durchgeführt wird, einen wichtigen Bezugsrahmen. Befragt werden in der Schweiz jährlich rund 100 Unternehmen aus 19 Branchen zu ihrer Einschätzung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung, zur geplanten Entwicklung der Nominallöhne ohne Bonuszahlungen bzw. variablen Lohnkomponenten, zur Entwicklung der Bonuszahlungen sowie zur Entwicklung des Personalbestandes.

Die durchschnittliche Lohnentwicklung umfasst die Mittel für individuelle Lohnerhöhungen, den Teuerungsausgleich und bei Bedarf für allgemeine Reallohnerhöhungen über den Teuerungsausgleich hinaus. Als Ausgleich zur Aufhebung des Stufenaufstieges soll eine durchschnittliche Lohnentwicklung im Umfang der Jahresteuerung garantiert werden, sofern diese zwei Prozent nicht übersteigt, und der Teuerungsausgleich soll mindestens die Hälfte der Jahresteuerung betragen, sofern diese zwei Prozent nicht übersteigt. Der Teuerungsausgleich wurde bisher auf der Grundlage des Zürcher Städteindexes gewährt und soll neu auf der Grundlage des repräsentativeren Landesindexes der Konsumentenpreise ausgerichtet werden.

Schliesslich ist geplant, die Einmalzulagen im kantonalen Lohnsystem zu stärken und die Mittel dafür neu zu budgetieren. Einmalzulagen unterstützen das Leistungsprinzip. Sie bilden für die Honorierung sehr guter Leistungen eine wesentliche Ergänzung zu den individuellen Lohnerhöhungen.

Die Vernehmlassung zum revidierten Konzept der individuellen Lohnentwicklung dauert von März bis Mitte Mai 2009. Anschliessend soll die Vorlage dem Kantonsrat überwiesen werden. Unter der Voraussetzung der Verabschiedung der Vorlage durch den Kantonsrat ist die Einführung per Januar 2010 geplant.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.