Neues Corporate Design des Kantons Zürich: Agentur für Zusammenarbeit ausgewählt

Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, ein einheitliches Erscheinungsbild zu entwickeln und auf Anfang 2010 einzuführen. Für die Auswahl eines Corporate Design-Partners führte die Staatskanzlei deshalb ein öffentliches, zweistufiges Submissionsverfahren durch. Der Regierungsrat erteilte nun der von der Jury empfohlenen Zürcher Agentur Feurer Network den Auftrag für ein neues Corporate Design.

Nach der Präqualifikation wurden anfangs Oktober 2008 vier Agenturen vom Regierungsrat beauftragt, bis im Januar 2009 Konzept- und Gestaltungsvorschläge auszuarbeiten sowie eine Kostenschätzung zu unterbreiten.

Jurierung

Mitte Januar 2009 besuchte die siebenköpfige Jury unter der Leitung von Regierungspräsident Markus Notter, Jurypräsident, die Geschäftssitze der vier Agenturen, um sich die Projekte vor Ort präsentieren zu lassen. Anschliessend beurteilte und würdigte die Jury die Präsentationen und die Eingaben nach einem im Vorfeld bekannt gegebenen Kriterienraster. Die ausgewählten Agenturen leisteten insgesamt alle professionelle Arbeit und zeigten Engagement.

Vergebungsentscheid

Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die Zusammenarbeit im Hauptprojekt in Übereinstimmung mit dem Antrag der Jury mit der Agentur Feurer Network erfolgen soll. Das von dieser Agentur vorgeschlagene Corporate Design stimmt weitgehend mit dem Auftrag des Regierungsrates und dem Legislaturziel überein. Die Richtofferte der Agentur Feurer Network beläuft sich auf 350›000 Franken.

Nächste Schritte

Mit der Agenturwahl wird die Submissionsphase abgeschlossen. Ende Februar startet das Hauptprojekt mit der Weiterbearbeitung des eingereichten Vorschlags, anfangs 2010 wird das neue Erscheinungsbild eingeführt. Projektträger ist der Regierungsrat. Als Leiterin des Projekts Corporate Design ernannte der Regierungsrat Susanne Sorg-Keller, Chefin der Kommunikationsabteilung des Regierungsrates.

Der Regierungsrat wird im Frühling 2009 über das definitive Logo und weitere Grundlagen zum Corporate Design entscheiden. Im vierten Quartal 2009 wird der Regierungsrat über den Zeitpunkt der definitiven Einführung des neuen Erscheinungsbildes ab Beginn 2010 entscheiden. Als Entscheidgremium für direktonsübergreifende operative Fragen wirkt die Konferenz der Generalsekretäre (GSK).

Die Einführung eines einheitlichen visuellen Erscheinungsbildes verbunden mit dem Angebot von Vorlagen für die Layoutgestaltung (Templates) lässt Kosteneinsparungen erwarten. Mit dem neuen Corporate Design lassen sich unter anderem eine grosse Zahl von Papierformularen durch elektronische Formulare ersetzen, Publikationen können günstiger hergestellt oder nur noch attraktiv aufbereitet im Internet/Intranet angeboten werden usw. Mit weiteren Synergien kann gerechnet werden. Andererseits verursacht die Einführung eines neuen Corporate Designs vorerst Anfangskosten, die dank dem Substitutionsprinzip allerdings gestaffelt anfallen werden. Eine Schätzung der Einführungskosten für die Direktionen und die Staatskanzlei wird im kommenden Vierteljahr noch zu erstellen sein.

Neues Corporate Design hat zwei Hauptfunktionen

Gemäss Festlegung des Regierungsrates muss das Corporate Design des Kantons Zürich zwei Hauptfunktionen widerspiegeln: das Erbringen von Dienstleistungen und die Förderung und Repräsentation des Standorts und seiner Interessen. Das Erscheinungsbild soll Souveränität, Zuverlässigkeit und Respekt vermitteln und den tieferen Bezug zu kantonsspezifischen Leistungen herstellen.

Weitere Informationen: www.sk.zh.ch/internet/sk/de/cd.html

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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