Fünf kantonale und fünf eidgenössische Vorlagen an der Volksabstimmung vom 30. November 2008

Der Regierungsrat hat beschlossen, den Stimmberechtigten an der Volksabstimmung vom 30. November 2008 fünf kantonale Vorlagen zu unterbreiten. Gleichzeitig wird auf eidgenössischer Ebene über fünf Vorlagen abgestimmt.

Am 30. November stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die folgenden fünf kantonalen Vorlagen ab: 

  • Hundegesetz:
    A. Hundegesetz - Hauptvorlage
    Der Kantonsrat hat am 14. April 2008 das Hundegesetz beschlossen. Gegen diesen Beschluss wurde in der Folge das Behördenreferendum ergriffen. Die Hauptvorlage des Gesetzes sieht unter anderem eine Haltebewilligung für Hunde vor, die einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotenzial angehören.
    B. Hundegesetz; Variante mit Kampfhundeverbot
    Der Kantonsrat legt zusätzlich eine Gesetzesvariante vor, die den Erwerb, die Zucht sowie den Zuzug von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial verbietet. Personen, die einen Hund halten, der einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotenzial angehört, müssen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Gesuch um Erteilung einer Haltebewilligung einreichen.
  • Gesetz über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat):
    Am 21. Mai 2006 haben die Schweizer Stimmberechtigten und alle Kantone die neuen Bestimmungen der Bundesverfassung über die Bildung angenommen. Unter anderem verlangen diese eine Harmonisierung der Volksschule. Mit dem HarmoS-Konkordat sollen die unterschiedlichen Schulsysteme vereinheitlicht und Mobilitätshindernisse abgebaut werden.
  • Volksinitiative «Schluss mit der Schuldenwirtschaft zu Lasten unserer Kinder»:
    Ziel der Volksinitiative ist es, die Kantonsverfassung so zu ergänzen, dass Privatisierungsgewinne und Ausschüttungen der Nationalbank für den Schuldenabbau verwendet werden.
  • Volksinitiative «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug (Zürcher Medikamentenabgabe-Initiative)»:
    Die Initiative verlangt eine Änderung des Gesundheitsgesetzes. Neu sollen auch Ärztinnen und Ärzte der Städte Zürich und Winterthur die Möglichkeit erhalten, in der eigenen Praxis Arzneimittel an ihre Patientinnen und Patienten abgeben zu dürfen.
  • Volksinitiative «Mit dem Tram direkt zum Zoo; Rahmenkredit für die Verlän-gerung der Tramlinie direkt zum Haupteingang des Zoo Zürich und zur Masoala-Halle»:
    Gemäss der Initiative soll die Tramlinie von der heutigen Endstation beim Friedhof Fluntern bis zum Haupteingang des Zoos und weiter zur Masoala-Halle verlängert werden. Dafür verlangen die Initianten einen Rahmenkredit von 14 Millionen Franken aus dem Verkehrsfonds.

    Ebenfalls am 30. November 2008 können die Stimmberechtigten über fünf eidgenössische Vorlagen abstimmen: die Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz», die Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern», die Volksinitiative «für ein flexibles AHV-Alter» und die Volksinitiative «Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz! ». Die fünfte Vorlage unterbreitet den Stimmberechtigten eine Änderung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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