Beitrag an das Zürcher Tageszentrum für ältere, psychisch kranke Menschen

Der Regierungsrat hat dem Schweizerischen Roten Kreuz Kanton Zürich für die Führung des Tageszentrums für ältere, chronisch psychisch kranke Menschen in Zürich einen Beitrag von 270'000 Franken pro Jahr zugesichert. Der Beitrag ist auf die Jahre 2002 und 2003 befristet und ermöglicht, das von der Schliessung bedrohte Tageszentrum weiterzuführen.

Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Zürich (SRK) führt an der Kronenstrasse 10 in Zürich ein Tageszentrum für ältere, chronisch psychisch kranke Menschen. Die Kosten für die Betreuung der Patientinnen und Patienten wurden bis anhin durch das SRK selbst, durch Krankenkassenbeiträge sowie durch Beiträge des Bundesamtes für Sozialversicherung gedeckt. Die Erträge reichten jedoch bei weitem nicht aus, um die Kosten zu decken. Im Januar 2001 teilte das SRK der Gesundheitsdirektion mit, dass es ohne zusätzliche Unterstützung oder Neuregelung der Subventionspraxis gezwungen sei, den Betrieb des Tageszentrums einzustellen. Daraufhin beauftragte die Gesundheitsdirektion eine Arbeitsgruppe, den Bedarf für ein solches Angebot in der Stadt Zürich abzuklären. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass mit dem Tageszentrum ein wichtiger Beitrag an die psychiatrische Versorgung geleistet wird und stationäre Behandlungen vermieden werden können. Gleichzeitig hielt die Arbeitsgruppe fest, dass ohne staatliche Zuschüsse die Finanzierung eines solchen Angebots nicht möglich ist. Auf dieser Grundlage erteilt die Gesundheitsdirektion für den Weiterbetrieb des Tageszentrums dem SRK für die Dauer von zwei Jahren einen Leistungsauftrag.

Der Regierungsrat hat in diesem Zusammenhang das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Zürich für zwei Jahre als staatsbeitragsberechtigt im Sinne von Paragraph 4 des Staatsbeitragsgesetz anerkannt. Zudem hat er für die Jahre 2002 und 2003 einen Beitrag von maximal 270'000 Franken pro Jahr gesprochen. Nach zwei Jahren wird im Anschluss an eine Evaluation über die Fortsetzung des Leistungsauftrags befunden.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Für diese Meldung zuständig: