Verkehrsabgaben­rechnung

Für Motorfahrzeuge im Kanton Zürich ist eine Verkehrsabgabe (auch Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer genannt) zu bezahlen. Sie finden hier die wichtigsten Informationen zur jährlichen Verkehrsabgabenrechnung.

Wichtigste Informationen

Sie erhalten die Verkehrsabgabenrechnung im November und müssen Sie bezahlen bis zum 3. Januar.

Wenn Sie Ihr Kontrollschild deponieren, oder Ihr Fahrzeug wechseln

Wenn Sie bis zum 3. Januar Ihr Kontrollschild bei uns deponieren oder Ihr Fahrzeug wechseln, müssen Sie die Rechnung für das beginnende Kalenderjahr nicht bezahlen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug später im Jahr ausser Verkehr setzen oder wechseln, erhalten Sie je nachdem eine neue Rechnung oder eine Gutschrift.

Wenn Sie ein Wechselschild haben

Bei Wechselschildern besteuern wir das Fahrzeug mit der höheren Verkehrsabgabe. Für ein Wechselschild müssen Sie zudem eine Pauschalgebühr pro Kalenderjahr bezahlen – unabhängig davon, wie lange Sie Ihr Wechselschild im Jahr eingelöst haben.

Wenn Sie für Ihr Fahrzeug mehr bezahlen als im letzten Jahr

Ihr Rabatt ist abgelaufen. Personenwagen der Energieeffizienzkategorie A und B und einem CO2-Ausstoss von weniger als 130 Gramm pro Kilometer, erhalten einen Rabatt ab dem Jahr der ersten Inverkehrsetzung sowie für drei Folgejahre.  Danach zahlen Sie die vollen Verkehrsabgaben.

Wenn Sie Ihre Verkehrsabgabe berechnen wollen

Unser Verkehrsabgabenrechner zeigt Ihnen, welchen Betrag Sie pro Jahr für Ihr Fahrzeug bezahlen.

Wenn Sie Halbjahresrechnungen statt Jahresrechnungen möchten

Auf Wunsch erhalten Sie eine halbjährliche Rechnung. Dafür erheben wir 8 Franken pro Rechnung. Sie können die Änderung jeweils bis zum 3. Januar beantragen.

Wenn Sie Ihre Rechnung elektronisch erhalten möchten (eBill)

    

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Rechnungswesen

Adresse

Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
Route (Google)


Telefonische Erreichbarkeit:

Montag und Dienstag
7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr

Sie können uns auch ausserhalb der Öffnungszeiten anrufen. Dann beantwortet ein Sprachroboter Ihre Anfrage.

Telefon

+41 58 811 33 32

E-Mail

finanz@stva.zh.ch
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