Mit dem Strassenfonds stellt der Kanton Zürich die Finanzierung der kantonalen Strasseninfrastruktur sicher. Er wird verursachergerecht aus den kantonalen Verkehrsabgaben und den kantonalen Anteilen von Strassenabgaben des Bundes gespiesen.
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Zweck
Der Kanton Zürich betreibt ein Strassennetz von knapp 1600 km Länge. Die Finanzierung des Ausbaus und Unterhalts dieses Netzes geschieht mit Mitteln aus dem Strassenfonds.
Zum Staatsstrassennetz gehören auch die Fussgänger- und Veloinfrastrukturen, die Strassenausbauten für Busspuren und neue Stadtbahnlinien. Immer wichtiger wird zudem die Aufwertung des Strassenraumes in Ortszentren, die ebenfalls aus dem Strassenfonds finanziert wird.
Finanzierung
Die Einnahmen des Fonds stammen zu 70 Prozent aus der kantonalen Verkehrsabgabe. Neben der Motorfahrzeugsteuer fliessen zudem Erträge aus der Mineralölsteuer und der Schwerverkehrsabgabe des Bundes in den Strassenfonds.
Investitionen in die Strasseninfrastruktur werden durch die allgemeine Staatskasse vorfinanziert und durch den Strassenfonds verzinst und über eine Laufzeit von 40 Jahren amortisiert.
Der Strassenfonds wird als Fonds im Eigenkapital geführt. Sein Saldo fliesst erfolgswirksam in die Staatsrechnung ein. Ein Ertragsüberschuss führt daher zu einer Entlastung des Saldos der Erfolgsrechnung. Ein Aufwandüberschuss umgekehrt zu einer Belastung des Saldos.
Der Strassenfonds wird durch das Amt für Mobilität bewirtschaftet.
Weiterführende Informationen
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Rechtliche Grundlagen
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Amt für Mobilität
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Kommunikation Amt für Mobilität
Leiter Kommunikation: Manuel Fuchs