Zukunftsgerichtete Velostandards sind wichtig für sichere und bedarfsgerechte Veloinfrastruktur. Deshalb erarbeitete der Kanton Zürich neue Standards für den Veloverkehr.
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Wirksamkeit fürs Velo
Der Veloverkehr kann eine bedeutende Verkehrsleistung übernehmen. Dafür benötigt es sichere und direkte Veloinfrastruktur, die attraktiv ist. Der Kanton Zürich hat einen mehrjährigen Prozess zur Schaffung neuer Velostandards gestartet Damit soll das Angebot für Velofahrende auf das hohe Niveau anderer Verkehrsmittel gehoben werden.
Die Projektgruppe bestand aus Fachleuten des Amts für Mobilität, des Tiefbauamts und der Kantonspolizei Zürich. Sie hat die erforderlichen Umsetzungsrichtlinien zum kantonalen Velonetzplan erarbeitet und die Normierung und Regulierung aktualisiert. Der Kanton setzt damit eine bedeutende Massnahme aus dem Veloförderprogramm 2 um.
Standards Veloverkehr
Die Velostandards sind ein übersichtliches und einfach verständliches Arbeitsmittel für Projektleitende des Kantons, für Planende aus Stadt- und Gemeindeverwaltungen und für Ingenieurbüros. Sie erhalten eine zeitgemässe Anleitung für die Planung und Umsetzung sicherer und bedarfsgerechter Veloinfrastruktur.
Verbindlichkeiten
Der Kanton Zürich setzt die «Standards Veloverkehr» im Sinne einer Weisung per 01. Februar 2023 in Kraft, wonach die enthaltenen Grundsätze und Lösungsvorschläge anzuwenden sind.
- Für kantonale Vorhaben sind die Standards verbindlich.
- Für kommunale Veloprojekte haben sie empfehlenden Charakter.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Mobilität - Fachstelle Veloverkehr