Den Strassenraum velotauglich auszugestalten ist eine Herausforderung. Ob Markierung, Schilder oder Wegweiser: Für Planende gibt es einiges zu beachten, soll dem Velo als Alltagsverkehrsmittel mehr Bedeutung zugesprochen werden.
Wegweisung für Alltagsvelorouten
Der Entscheid, ob Alltagsvelorouten signalisiert werden sollen oder nicht, muss auf Basis fundierter Überlegungen und Argumente getroffen werden. Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Velowege gewinnt die Velowegweisung, mindestens im Laufe der nächsten Jahre, wieder an Bedeutung. Die «Schweizer Norm 640829 Strassensignale, Signalisation Langsamverkehr» legt die Velowegweisung behördenverbindlich fest. (Siehe unter: Weiterführende Informationen).
Veloführung bei Baustellen
Ihre Planungshilfe
Der Leitfaden «Veloführung bei Strassenbaustellen» richtet sich mit konkreten Hilfestellungen an Bauunternehmungen, Baubehörden und Planungsbüros. Auch der Veloverkehr muss bei der Planung und Durchführung von Baustellen frühzeitig berücksichtigt werden. Damit werden Massnahmen festgelegt, welche den Velofahrenden das Vorbeikommen an Baustellen erleichtern. Dies trägt zur Sicherheit bei und minimiert das Konfliktpotenzial zwischen den unterschiedlichen Verkehrsmitteln.
Für eine optimale Führung des Veloverkehrs in oder um Baustellen sind die unterschiedlichen Anforderungen von Alltagsvelofahrenden sowie von Freizeitvelofahrenden zu berücksichtigen. Eine sichere und klare Ausgestaltung benötigen nicht nur Kinder, die mit dem Velo zur Schule unterwegs sind.
Wesentliche Punkte
Bei baulichen Massnahmen kommt es sehr auf die Detailausführung an. Die konkrete Umsetzung ist auch sicherheitsrelevant. Beispielsweise werden zur Abdeckung von Öffnungen im Strassenraum üblicherweise Stahlplatten verwendet. Anrampungen vermeiden Stürze und platte Reifen.
Verkehrssignale gehören nicht auf den Radstreifen. Auch Baustellensignale, temporäre Lichtsignalanlage und andere Gerätschaften wie Mulden oder Abschrankungen, welche auf Rad- und Fusswegen oder Radstreifen platziert werden, stellen Sicherheitsrisiken dar. Dies betrifft nicht nur Strassenbaustellen, sondern ebenso private Baustellen, welche den öffentlichen Grund beanspruchen.
Umleitungen werden akzeptiert, wenn sie verständlich und nachvollziehbar sind. Dazu gehören eine entsprechende Signalisation und Wegweisung sowie eine anforderungsgerechte Beschaffenheit der Fahrbahn. Soll die Umleitung für den Veloverkehr reibungslos funktionieren, ist sicherzustellen, dass auf der Umleitungsroute keine neuen Störungen vorhanden sind, wie z. B. andere Baustellen, unerwünschte Parkierung oder Schleichverkehr.
SchweizMobil-Routen
Werden SchweizMobil Velo- und Skating-Routen aufgrund von Baustellen gesperrt und umgeleitet, muss SchweizMobil diese Information auf Velokarten veröffentlichen können. Aus diesem Grund bitten wir, Baubehörden, Planungsbüros und Bauunternehmen, die Sperrungen mittels vorgegebenem Formular der Fachstelle Veloverkehr zu melden. Alle Sperrungen bzw. Umleitungen werden von SchweizMobil auf Basis der Meldeformulare erfasst und im Geoportal des Bundes sowie auf schweizmobil.ch und in der App von SchweizMobil veröffentlicht.
Rechtsabbiegen bei Rot (RABR)
Seit dem Inkrafttreten der revidierten Signalisationsverordnung 2021 dürfen Velofahrende trotz Rotlicht nach rechts abbiegen. Voraussetzung ist ein kleines Zusatzschild neben dem Rotlicht. Der Kanton Zürich betreibt auf Kantonsstrassen 330 Lichtsignalanlagen (LSA) mit 353 velorelevanten Knotenzuführungen.
Sind Verkehrssicherheitskriterien nicht erfüllt, wie beispielsweise die Fahrspurbreite nicht ausreichend, kann das Rechtsabbiegen bei Rot nicht signalisiert werden. Nach einer ersten Analyse fallen darunter rund 124 Zuführungen, die keine RABR-Umsetzung zulassen.
So funktioniert das Abbiegen bei Rot
RABR für Velos ermöglicht Velofahrenden ein flüssigeres Vorankommen. Damit ist dies eine einfache, kostengünstige und effektive Massnahme zur Veloförderung.
Voraussetzung ist das zusätzliche Signal beim Rotlicht. Hier dürfen Velofahrende und Motorfahrradfahrende mit besonderer Vorsicht auch bei Rotlicht rechts abbiegen. Dabei ist allen anderen Verkehrsteilnehmenden, die Gün haben, stets der Vortritt zu gewähren. Fehlt das Zusatzsignal, ist das Rechtsabbiegen bei Rot weiterhin nicht gestattet.
RABR in den Städten Winterthur und Zürich
Die Arbeiten der Tiefbauämter der Städte Zürich und Winterthur sind bereits gut vorangeschritten. Sie analysierten und beurteilten die städtischen Knoten mit LSA mit demselben Kriterienkatalog wie der Kanton. Somit ist gewährleistet, dass die Massnahme signalisiert wird, wo immer dies möglich ist.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Mobilität - Fachstelle Veloverkehr